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Und keinen Cent weniger.

Rechtsanwältin für internationales Erbrecht in Wien

Erstgespräch gratis. Sie gehen mit einer Antwort raus, nicht mit einer Rechnung.

Was steht Ihnen wirklich zu? Wir erklären es so, dass Sie es verstehen. Keine Märchen, keine Fachsprache, keine Überraschungen.

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Was steht mir zu?

Eine Minute, eine erste Antwort.

Vereinfachte Berechnung nach österreichischem Erbrecht (ABGB idF ErbRÄG 2015). Ersetzt keine Rechtsberatung. Abweichungen ergeben sich u. a. aus Pflichtteilsminderung, Erb- oder Pflichtteilsverzicht, Vorausvermächtnis, Pflegevermächtnis, Nachlassschulden und ausländischem Recht.

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Erbrecht · Wer erbt wie viel?

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Kinder 2

Vereinfachte gesetzliche Erbfolge ohne Testament, zur Veranschaulichung.

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Häufige Fragen

Was steht mir zu? – Fragen, die sich Menschen jeden Tag stellen

Meine Schwester hat vor 20 Jahren zur Hochzeit ein Grundstück bekommen. Jetzt ist Papa tot und ich bekomme viel weniger. Ist das gerecht?

Nein, und das Gesetz sieht es genauso. Schenkungen an Kinder werden ohne zeitliche Grenze angerechnet, auch nach 20 Jahren. Wir rechnen nach, was Ihnen wirklich zusteht. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Das Testament meines Vaters benachteiligt mich – aber es wurde beim Notar errichtet. Kann ich trotzdem etwas tun?

Ja. Ein Notar am Tisch macht ein Testament nicht unangreifbar. Auch notariell errichtete Testamente scheitern an Formfehlern, an fehlender Testierfähigkeit oder an Druck von außen. Und den Pflichtteil kann Ihnen selbst das sorgfältigste Testament nicht nehmen. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Die neue Partnerin meines Vaters hat kurz vor seinem Tod eine Wohnung geschenkt bekommen. Geht das?

Schenken darf er. Aber Schenkungen an Dritte in den letzten zwei Jahren vor dem Tod zählen zu Ihrem Pflichtteil dazu, notfalls muss die Beschenkte zahlen. Warten Sie nicht, die Frist läuft. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Meine Schwester bekommt im Testament viel mehr, nur weil sie öfter bei Familienfesten war. Darf er das?

Ja, aber nicht unbegrenzt. Ihnen steht mindestens der Pflichtteil zu, die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils, in Geld. Wir sagen Ihnen, wie viel das ist. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Ich habe meine Eltern jahrelang gepflegt, mein Bruder nicht. Steht mir nicht mehr zu?

Doch. Seit 2017 gibt es das Pflegevermächtnis: Wer einen nahen Angehörigen in den letzten drei Jahren vor dem Tod mindestens sechs Monate lang gepflegt hat, bekommt dafür einen eigenen Anspruch aus dem Nachlass, zusätzlich zum Erbteil. Die wenigsten wissen das, und niemand sagt es Ihnen von selbst. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Mein Vater hat ein uneheliches Kind. Wieso bekommt es plötzlich genau so viel wie ich?

Weil eheliche und uneheliche Kinder erbrechtlich völlig gleich sind. Beim Erbteil und beim Pflichtteil. Ob das Kind auch Schenkungen anrechnen lassen muss, klären wir. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Mein Mann ist vorverstorben. Jetzt sterben seine Eltern. Bekommt unser Kind etwas?

Ja. Ihr Kind tritt an die Stelle seines Vaters und erbt dessen vollen Anteil. Wir sorgen dafür, dass es nicht übergangen wird. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Mein Ehemann hat zu Lebzeiten sehr viel geerbt. Jetzt ist er tot. Was steht mir zu?

Alles, was er hatte, gehört zum Nachlass, auch das Ererbte. Neben Kindern erben Sie ein Drittel, dazu das Wohnrecht in der Ehewohnung und der Hausrat. Ob ein Testament das ändert und was Ihr Pflichtteil ist, rechnen wir aus. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Ich bin enterbt worden. Kann ich etwas tun?

Meistens ja. Enterben kann man nur aus wenigen gesetzlichen Gründen, und die müssen bewiesen werden. Stimmt der Grund nicht, bekommen Sie Ihren Pflichtteil trotzdem. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Ich möchte jemanden enterben. Geht das?

Ja, aber nur aus bestimmten Gründen, und nur wenn es richtig gemacht wird. Ein falsch formuliertes Testament wird nach Ihrem Tod angefochten, und dann bekommt genau der etwas, den Sie ausschließen wollten. Wir machen es so, dass es hält. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Wir waren 25 Jahre zusammen, aber nicht verheiratet. Er ist gestorben. Bekomme ich etwas?

Ohne Testament: praktisch nichts. Lebensgefährten haben kein gesetzliches Erbrecht, nur ein Wohnrecht für ein Jahr. Wenn Sie in dieser Situation sind, kommen Sie sofort. Wenn Sie so leben, machen Sie jetzt ein Testament. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Papa hatte Demenz, als er das Testament gemacht hat. Gilt das?

Nur, wenn er in diesem Moment testierfähig war. Das kann man prüfen und anfechten, mit Krankenakten und Gutachten. Je früher, desto besser. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Wir haben ein handgeschriebenes Testament im Nachtkästchen gefunden. Ist das gültig?

Wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist, ja. Ein Wort am Computer, und es kann ungültig sein. Zeigen Sie es uns, bevor Sie es dem Notar geben. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Ich habe vor Jahren einen Erbverzicht unterschrieben, weil mein Vater mir damals Geld gegeben hat. Bin ich raus?

Kommt darauf an, was Sie genau unterschrieben haben. Erbverzicht ist nicht gleich Pflichtteilsverzicht, und manche Verzichte gelten nicht für spätere Schenkungen an andere. Wir lesen das Papier. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Der Verstorbene hatte Schulden. Muss ich das Erbe ausschlagen?

Nicht unbedingt. Mit einer bedingten Erbantrittserklärung haften Sie nur bis zur Höhe des Nachlasses. Ausschlagen ist oft der falsche Reflex. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Die Erben sagen, sie haben kein Geld für meinen Pflichtteil. Muss ich warten?

Der Pflichtteil ist ein Jahr nach dem Tod fällig. Ein Gericht kann die Zahlung stunden, aber nicht endlos, und nur mit Sicherheiten. Wir setzen Ihre Forderung durch. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Meine Mutter lebte in Wien, das Haus steht in Bulgarien, mein Bruder in Deutschland. Wer ist zuständig?

Innerhalb der EU grundsätzlich das Gericht am letzten Wohnsitz, also Wien, für alles. Für Länder außerhalb der EU braucht es ein zweites Verfahren, das wir mit Anwälten vor Ort abstimmen. Ein Ansprechpartner statt drei Behörden. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Meine Eltern in Serbien sind gestorben. Ich lebe in Wien und will das Haus dort nicht verlieren.

Serbien ist nicht EU, das Verfahren läuft dort nach serbischem Recht. Wir vertreten Sie von Wien aus, mit einem Anwalt vor Ort, den wir kennen, und Sie müssen nicht bei jedem Termin anreisen. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Mein Vater lebte in Deutschland, ich in Österreich. Gilt der deutsche oder der österreichische Pflichtteil?

Der deutsche, wenn er zuletzt in Deutschland gewohnt hat. Die Regeln zu Schenkungen und Fristen sind dort anders als hier. Wir kennen beide und sagen Ihnen, was das in Euro bedeutet. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Meine Kinder leben in den USA und in Kanada. Was müssen sie tun, wenn ich sterbe?

Fast nichts, wenn Sie es jetzt richtig regeln: ein Testament, ein Verfahren in Wien, ein Ansprechpartner. Wir vertreten Ihre Kinder im Verfahren, ohne dass sie einfliegen müssen. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Der Verstorbene hatte Konten in Russland und der Schweiz. Wie komme ich da ran?

Mit dem österreichischen Einantwortungsbeschluss allein oft nicht. Jedes Land hat eigene Nachweise. Wir wissen, welche Bank welches Papier will, und besorgen es. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Ich arbeite in Wien, habe hier eine kleine Wohnung, und in China ein Haus von meinen Eltern. Was passiert, wenn mir etwas zustößt?

Für die Wohnung in Wien gilt österreichisches Recht und ein Wiener Verfahren. Das Haus in China läuft nach chinesischem Recht, die EU-Regeln gelten dort nicht. Sie brauchen zwei aufeinander abgestimmte Testamente, sonst blockieren sich die Verfahren gegenseitig. Wir machen beide, mit Partnern vor Ort. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Mein Vater ist in Serbien gestorben, ich lebe in Wien, er hatte ein Konto bei einer österreichischen Bank. Wo muss ich hin?

Nach Serbien für das Verfahren dort, und in Österreich für das Konto ein eigenes Verfahren. Die Bank zahlt ohne österreichischen Beschluss nicht aus. Wir koordinieren beides, Sie fahren nicht. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Ich bin Bulgarin, lebe seit 15 Jahren in Wien, meine Kinder leben in Sofia. Welches Recht gilt für mein Testament?

Ohne Rechtswahl gilt österreichisches Recht, weil Sie hier leben. Sie können aber im Testament bulgarisches Recht wählen, dann gilt es für Ihr gesamtes Vermögen in der EU. Welche Wahl für Ihre Familie besser ist, rechnen wir gemeinsam durch, auf Bulgarisch. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Mein Bruder lebt in den USA und will das Elternhaus in Wien sofort verkaufen. Ich will es behalten. Was jetzt?

Als Erbengemeinschaft entscheiden Sie gemeinsam, keiner kann allein. Wer nicht einig wird, landet in der Teilungsklage, und die endet meist mit Verkauf. Besser ist eine Vereinbarung, bevor es so weit kommt. Wir verhandeln sie, mit ihm in Amerika per Video. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

Ich habe von meinen Eltern ein Grundstück in der Türkei geerbt und lebe in Wien. Muss ich hier etwas tun?

Für das Grundstück läuft das Verfahren in der Türkei, nach türkischem Recht. In Österreich nur, wenn hier auch Vermögen war. Was Sie hier trotzdem klären sollten: Ihr eigenes Testament, damit Ihre Kinder das Grundstück später ohne dieselben Wege bekommen. Wir beraten auf Türkisch. Ganzer Artikel mit Fall aus unserer Praxis →

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Leistungen

Was wir für Sie tun

01

ErbrechtCheck – alles, was Ihnen zusteht, und keinen Cent weniger

Wir rechnen aus, was Ihnen zusteht: Nachlass, Schenkungen der letzten Jahrzehnte, Pflichtteil, Anrechnung, Pflegevermächtnis. Wir holen die Auskünfte, die Erben und Beschenkte Ihnen geben müssen. Wir stellen die Forderung und verhandeln. Vor Gericht gehen wir erst, wenn es sein muss.

Der Notar wickelt das Verfahren ab. Das ist seine Aufgabe, und er macht sie gut. Ihre Interessen zu vertreten ist nicht seine Aufgabe. Es ist unsere.

Fixpreis. Sie wissen vorher, was es kostet.
02

Rechtsanwältin für internationales Erbrecht – ein Testament, ein Recht, ein Verfahren

Anwältin für internationales Erbrecht. Deutsch, Englisch, Bulgarisch, Türkisch, Russisch.

  • Sie haben Vermögen in zwei oder mehr Ländern und wollen nicht, dass Ihre Erben sich später mit Behörden in mehreren Ländern und nach verschiedenen Gesetzen herumschlagen? Kommen Sie zu uns.
  • Sie haben ein Haus in Griechenland, leben seit Jahrzehnten in Österreich, und Ihre Kinder wohnen in Schweden und Deutschland? Kommen Sie zu uns.
  • Sie leben in Wien und haben von Ihren Eltern Vermögen in der Türkei, und Ihre Kinder wissen nicht, ob sie bleiben? Kommen Sie zu uns.

Innerhalb der EU regeln wir das in einem Schritt: Rechtswahl, ein zuständiges Gericht, ein Europäisches Nachlasszeugnis. Für Länder außerhalb der EU stimmen wir die Testamente aufeinander ab, mit Anwälten vor Ort, die wir kennen. Und wir wissen aus eigener Erfahrung, wie es ist, in zwei Ländern zu Hause zu sein.

03

Testament, Vorsorge, Schenkung – damit es später keine Fragen gibt

  • Testament zum Fixpreis: einfach, mit Immobilie, oder für Patchwork-Familien und Unternehmer. Zweisprachig auf Wunsch.
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können? Sie, jetzt.
  • Schenken zu Lebzeiten: Übergabsvertrag, Wohnrecht, Belastungs- und Veräußerungsverbot, Pflichtteilsverzicht. Wir zeigen Ihnen vorher, was Ihre Schenkung nach Ihrem Tod auslöst.
  • Jemanden enterben: nur aus gesetzlichen Gründen und nur, wenn es hält. Wir formulieren es so.

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Warum zu uns

Verlassenschaften sind bei uns kein Nebenfach, sondern tägliche Arbeit.

Mag. Nevena Shotekova-Zöchling – Rechtsanwältin in Wien
Mag. Nevena Shotekova-ZöchlingRechtsanwältin in Wien
16 JahreErfahrung
täglichVerlassenschaften, Pflichtteil, Testamente
2 von 3angefochtenen Testamenten aufgehoben*
6 Sprachenim eigenen Team
Kuratoringerichtlich bestellt für Verlassenschaften in Wien und Niederösterreich
InsolvenzInsolvenzverwalterin in Wien, Niederösterreich und Burgenland

* In zwei von drei Fällen, in denen wir ein Testament angefochten haben, wurde es aufgehoben. Das ist unsere bisherige Erfahrung, kein Versprechen. Beratung auf Deutsch, Englisch, Bulgarisch, Türkisch, Russisch und Ukrainisch.

Wir kennen Verlassenschaften auch von der Seite des Gerichts.

Sind Erben unbekannt oder nicht erreichbar, streiten sie untereinander oder muss ein Nachlass verwaltet werden, bestellt das Gericht einen Verlassenschaftskurator. Mag. Nevena Shotekova-Zöchling wird von Gerichten in Wien und Niederösterreich als Verlassenschaftskuratorin bestellt: Sie vertritt die Verlassenschaft, sichert das Vermögen und ist dem Gericht gegenüber verantwortlich. Für Sie heißt das: Ob Sie erben, einen Pflichtteil fordern oder Ansprüche gegen einen Nachlass haben – wir wissen, worauf Gerichte und Kuratoren achten und wie man ein Verfahren zügig zum Abschluss bringt.

Was unsere Mandanten am häufigsten sagen: dass sich hier jemand wirklich um ihr Anliegen kümmert und für sie kämpft, statt nur eine Rechnung zu stellen. Und dass es freundlich zugeht, auch wenn das Thema schwer ist.

Google-Bewertungen unserer Mandanten

★★★★★

„Ich wurde von Mag. Shotekova in einer Erbschaftsangelegenheit bzw. Testamentsanfechtung sehr kompetent vertreten. Sie hat die Sache konsequent durchgezogen und meine Ansprüche erfolgreich durchgesetzt. Am Ende konnte ich mein gesetzliches Erbe erhalten. Sehr professionelle, engagierte und kompetente Vertretung. Absolute Empfehlung im Bereich Erbrecht!“

Magdalena T. · Google-Bewertung · Testamentsanfechtung

★★★★★

„Als es am Ende kurzzeitig Komplikationen gab, hat sie sich mit allen Mitteln für den Erfolg eingesetzt. Sie haben uns den Glauben an die Menschen wieder zurückgegeben!“

Brigitte · Google-Bewertung

★★★★★

„Kompetent, freundlich und bestens beraten. Jederzeit würde ich die Dienstleistungen von Mag. Nevena Shotekova-Zöchling wieder in Anspruch nehmen.“

Sascha Winternitz · Google-Bewertung

★★★★★

„Die Kommunikation war schnell und unkompliziert, und ich hatte jederzeit das Gefühl, gut beraten zu sein.“

A P · Google-Bewertung

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Unser Versprechen

Unsere Garantien

Fixpreis-Garantie

Der Preis steht vor dem Start. Keine Nachverrechnung.

Verständlichkeits-Garantie

Wenn Sie nach dem Erstgespräch nicht wissen, wo Sie stehen, haben wir unseren Job nicht gemacht.

48-Stunden-Garantie

Antwort innerhalb von zwei Werktagen. Immer.

Klarheits-Garantie

Steht Ihnen nichts zu, sagen wir es Ihnen. Wir verkaufen keine Hoffnung.

Wir sind Ihr Co-Pilot

Sie behalten das Steuer und entscheiden, wohin die Reise geht. Wir sitzen daneben, kennen die Route und die Instrumente. Und wenn es turbulent wird, übernehmen wir. Hauptsache, alle landen sicher, und jeder kommt dort an, wo er hingehört.

Alles, was Ihnen zusteht. Und keinen Cent weniger. Keine schönen Märchen.

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Ratgeber: Antworten auf die häufigsten Fragen

Erbrecht & Verlassenschaft