Wer erbt ohne Testament? Die gesetzliche Erbfolge in Österreich

Mag. Nevena Shotekova-ZöchlingAutorin: Mag. Nevena Shotekova-Zöchling, Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin in Wien ·

Ohne Testament erben in Österreich die nächsten Verwandten nach dem Parentelsystem sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner. Der Ehegatte erbt neben Kindern ein Drittel, neben Eltern zwei Drittel und sonst alles (§ 744 ABGB). Lebensgefährten erben nur, wenn es keine gesetzlichen Erben gibt und die Lebensgemeinschaft zumindest drei Jahre bestand (§ 748 ABGB).

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Testament erben die nächsten Verwandten nach dem Parentelsystem sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner.
  • Der Ehegatte erbt neben Kindern ein Drittel, neben Eltern zwei Drittel und sonst alles (§ 744 ABGB).
  • Neben dem Ehegatten erben Geschwister, Großeltern, Onkel oder Tanten nichts.
  • Lebensgefährten erben nur, wenn kein gesetzlicher Erbe zum Zug kommt und sie zumindest in den letzten drei Jahren im gemeinsamen Haushalt gelebt haben (§ 748 ABGB).
  • Stiefkinder erben nicht gesetzlich, nur leibliche und adoptierte Kinder.

Das Parentelsystem: vier Linien

Das Gesetz teilt die Verwandten in Linien (Parentelen) ein. Solange jemand aus einer näheren Linie erbt, gehen alle entfernteren leer aus.

LinieWer erbt?
1. LinieKinder, an Stelle verstorbener Kinder deren Nachkommen
2. LinieEltern, an ihrer Stelle Geschwister, Nichten, Neffen
3. LinieGroßeltern, an ihrer Stelle Onkel, Tanten, Cousins
4. LinieUrgroßeltern (nur diese selbst, § 741 ABGB)

Kinder erben zu gleichen Teilen, egal ob ehelich oder unehelich. Ist ein Kind schon verstorben, treten dessen Kinder an seine Stelle und teilen sich seinen Anteil (Eintrittsrecht, §§ 732 f ABGB).

Wie viel erbt der Ehegatte?

  • Neben Kindern: ein Drittel, die Kinder teilen sich zwei Drittel.
  • Neben Eltern: zwei Drittel, die Eltern ein Drittel.
  • In allen übrigen Fällen: alles. Geschwister, Großeltern, Onkel oder Tanten erben neben dem Ehegatten nichts.

Beispiel: Ein Wiener hinterlässt € 300.000, seine Ehefrau und zwei Kinder. Die Ehefrau erbt € 100.000, jedes Kind € 100.000. Hätte er keine Kinder, aber noch beide Eltern, erhielte die Ehefrau € 200.000 und die Eltern je € 50.000.

Zusätzlich erhält der Ehegatte ein gesetzliches Vorausvermächtnis: das Recht, in der Ehewohnung weiter zu wohnen, und den Hausrat, soweit er zur Fortführung der bisherigen Lebensverhältnisse erforderlich ist (§ 745 Abs 1 ABGB). Das gilt, sofern er nicht rechtmäßig enterbt wurde.

Lebensgefährten: kaum gesetzliche Rechte

Lebensgefährten sind keine gesetzlichen Erben. Sie erben nur ausnahmsweise die ganze Verlassenschaft, wenn kein gesetzlicher Erbe zum Zug kommt und sie zumindest in den letzten drei Jahren vor dem Tod mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt gelebt haben (außerordentliches Erbrecht, § 748 ABGB). Da schon eine Cousine vorgeht, ist das selten.

Etwas besser gestellt sind sie beim Wohnen: Wer mindestens drei Jahre mit dem Verstorbenen zusammengelebt hat, darf ein Jahr lang in der gemeinsamen Wohnung bleiben und den Hausrat benützen, sofern der Verstorbene weder verheiratet noch verpartnert war (§ 745 Abs 2 ABGB).

Wer seinen Lebensgefährten absichern möchte, braucht daher ein Testament.

Wenn niemand erbt

Gibt es weder Verwandte bis zur vierten Linie noch Ehegatten oder erbberechtigte Lebensgefährten, fällt der Nachlass an die Republik (Aneignungsrecht des Bundes, § 750 ABGB).

Häufige Fragen

Erben Stiefkinder?

Nein, nur leibliche und adoptierte Kinder. Stiefkinder brauchen ein Testament.

Erben Geschwister neben dem Ehegatten?

Nein. Seit 2017 erhält der Ehegatte dann die gesamte Verlassenschaft.

Gilt die gesetzliche Erbfolge auch bei Vermögen im Ausland?

Das hängt vom anwendbaren Recht ab, meist vom letzten gewöhnlichen Aufenthalt (EU-Erbrechtsverordnung).

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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die österreichische Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.