Testament anfechten in Österreich: Welche Gründe, Fristen und Kosten gelten?

Mag. Nevena Shotekova-ZöchlingAutorin: Mag. Nevena Shotekova-Zöchling, Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin in Wien ·

Ein Testament ist in Österreich angreifbar bei Formmängeln (§§ 578 ff ABGB), Testierunfähigkeit (§ 566 ABGB), Zwang, List oder wesentlichem Irrtum (§ 565 ABGB) sowie bei Fälschung. Die Anfechtung muss binnen drei Jahren ab Kenntnis gerichtlich geltend gemacht werden, spätestens 30 Jahre nach dem Tod (§ 1487a ABGB). Im laufenden Verlassenschaftsverfahren erfolgt sie über eine eigene Erbantrittserklärung und das Verfahren über das Erbrecht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Testament ist angreifbar bei Formmängeln (§§ 578 ff ABGB), Testierunfähigkeit (§ 566 ABGB), Zwang, List oder wesentlichem Irrtum (§ 565 ABGB) sowie bei Fälschung.
  • Die Anfechtung muss binnen drei Jahren ab Kenntnis gerichtlich geltend gemacht werden, spätestens 30 Jahre nach dem Tod (§ 1487a ABGB); ein Brief an die Erben reicht nicht.
  • Widersprechen sich Erbantrittserklärungen, entscheidet das Verlassenschaftsgericht im Verfahren über das Erbrecht (§ 161 AußStrG); nach der Einantwortung bleibt die Erbschaftsklage (§ 823 ABGB).
  • Im Verfahren über das Erbrecht richtet sich der Kostenersatz nach dem Verfahrenserfolg (§ 185 AußStrG).
  • Kinder und Ehegatten haben unabhängig von der Gültigkeit des Testaments Anspruch auf den Pflichtteil (§ 759 ABGB).

Die wichtigsten Anfechtungsgründe

Formmangel: Ein eigenhändiges Testament muss vollständig selbst geschrieben und unterschrieben sein (§ 578 ABGB). Ein fremdhändiges Testament braucht die Unterschrift des Verfassers, einen eigenhändigen Zusatz, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält, und drei gleichzeitig anwesende Zeugen, die mit einem Zusatz unterschreiben und in der Urkunde erkennbar sind (§ 579 ABGB). Schon kleine Fehler können das Testament ungültig machen.

Testierunfähigkeit: Wer bei der Errichtung, etwa wegen fortgeschrittener Demenz, die Bedeutung seiner Verfügung nicht verstehen konnte, konnte nicht wirksam testieren. Entscheidend ist der Zustand im Zeitpunkt der Unterschrift.

Zwang, List, Irrtum: Der letzte Wille muss frei von Zwang, List und wesentlichem Irrtum erklärt sein.

Fälschung: Bestehen Zweifel an der Echtheit der Handschrift, klärt dies ein Schriftsachverständiger.

Wie läuft die Anfechtung ab?

Solange das Verlassenschaftsverfahren läuft, geben Sie beim Gerichtskommissär (Notar) eine Erbantrittserklärung aufgrund des Gesetzes oder eines früheren Testaments ab. Widersprechen sich Erbantrittserklärungen, entscheidet das Verlassenschaftsgericht im Verfahren über das Erbrecht (§ 161 AußStrG). Nach der Einantwortung bleibt nur noch die Erbschaftsklage (§ 823 ABGB).

Typische Beweismittel:

AnfechtungsgrundBeweismittel
TestierunfähigkeitKrankenakten, Pflegedokumentation, Arztbriefe, psychiatrisches Gutachten
FälschungVergleichsschriften, Schriftsachverständigengutachten
FormmangelOriginalurkunde, Aussagen der Zeugen
Zwang, ListZeugen aus dem Umfeld, Nachrichten, Kontoverläufe

Kosten und Kostenrisiko

Im Verlassenschaftsverfahren gibt es grundsätzlich keinen Kostenersatz, ausgenommen im Verfahren über das Erbrecht (§ 185 AußStrG). Dort richtet sich der Ersatz nach dem Verfahrenserfolg: Wer unterliegt, muss in der Regel auch die Vertretungskosten der Gegenseite tragen. Hinzu kommen Sachverständigenkosten, die oft im vierstelligen Bereich liegen.

Wichtig: Seriös lässt sich der Ausgang eines Anfechtungsverfahrens nicht vorhersagen. Vor Einleitung sollten Beweislage und Kostenrisiko daher nüchtern bewertet werden.

Die Alternative: der Pflichtteil

Als Kind oder Ehegatte haben Sie ohnehin Anspruch auf den Pflichtteil, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 759 ABGB). Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Testament gültig ist. Oft ist es sinnvoll, die Anfechtung zu prüfen und den Pflichtteil fristwahrend abzusichern.

Häufige Fragen

Reicht ein Brief an die Erben, um die Frist zu wahren?

Nein. § 1487a ABGB verlangt eine gerichtliche Geltendmachung.

Was gilt, wenn das Testament ungültig ist?

Dann gilt ein früheres gültiges Testament oder die gesetzliche Erbfolge.

Kann ich Krankenakten einsehen?

Ein automatisches Einsichtsrecht haben Angehörige und Erben nicht, denn die ärztliche Verschwiegenheit gilt über den Tod hinaus. Einsicht wird bei einem konkreten, rechtlich begründeten Interesse gewährt – etwa zur Prüfung der Testierfähigkeit – sofern kein entgegenstehender Wille des Verstorbenen bekannt ist; notfalls kann das Gericht die Unterlagen beischaffen.

Sie zweifeln an einem Testament? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch – oder prüfen Sie im ErbrechtCheck-Rechner „Was steht mir zu?", welcher Pflichtteil Ihnen jedenfalls zusteht.

Erstgespräch vereinbarenoffice@advokat-wien.at+43 1 34 601 71

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die österreichische Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.