Einvernehmliche Scheidung zum Festpreis

Ihr Co-Pilot im Familienrecht
Mag. Nevena Shotekova-Zöchling
Rechtsanwältin in Wien · 16 Jahre juristische Praxis · Familienrecht
Sie behalten das Steuer und entscheiden. Wir sitzen im Cockpit daneben, kennen Route und Instrumente – und wenn es turbulent wird, übernehmen wir.
„Ich habe kompetente und professionelle Beratung durch Frau Nevena Shotekova-Zöchling in Fragen des Familien- und Sozialrechts erfahren können. Meine Praxisfamilien fühlen sich professionell, empathisch und zuverlässig vertreten.“
In durchschnittlich 4 Wochen* rechtssicher geschieden. Ein Gerichtstermin, ein Festpreis, keine Überraschungen.
Sie haben sich getrennt — und sind sich in den Grundzügen einig? Dann verdient Ihre Scheidung kein jahrelanges Verfahren, sondern eine saubere, schnelle Abwicklung. Genau das ist ScheidungSicher.
Wichtig — für wen dieses Angebot gilt: Unser Festpreis gilt für Paare, die sich über die wesentlichen Punkte (Kinder, Wohnung, Vermögen, Unterhalt) bereits grundsätzlich einig sind. Wir formen Ihre Einigung in eine rechtssichere Vereinbarung — wir führen keinen Streit. Wenn noch keine Einigkeit besteht, sagen wir Ihnen das ehrlich im Erstgespräch.
*Durchschnittswert ab vollständigen Unterlagen. Die Terminvergabe liegt beim jeweiligen Gericht — wir reichen unverzüglich ein und urgieren aktiv. Manche Gerichte terminieren schneller, manche brauchen länger.
WARUM EINVERNEHMLICH DER VERGLEICH
Eine strittige Scheidung kostet in Österreich typischerweise € 10.000–30.000, dauert ein bis vier Jahre und hinterlässt verbrannte Erde — gerade wenn Kinder da sind.
Die einvernehmliche Scheidung braucht: eine seit mindestens sechs Monaten aufgehobene eheliche Lebensgemeinschaft, das beiderseitige Einvernehmen — und eine vollständige, rechtssichere Scheidungsfolgenvereinbarung. Dann genügt ein einziger Gerichtstermin.
Wichtig: „Aufgehobene Lebensgemeinschaft“ heißt nicht, dass Sie getrennt wohnen müssen. Viele Paare leben bis zur Scheidung unter einem Dach — entscheidend ist, dass die eheliche Gemeinschaft nicht mehr gelebt wird. Details dazu unten in den häufigen Fragen.
Diese Vereinbarung ist das Herzstück. Ein übersehener Punkt — Pension, Kredit, Ehewohnung — holt Sie Jahre später ein. Genau deshalb errichten wir sie anwaltlich, vollständig und zum Festpreis.
DIE PAKETE
ScheidungSicher Basis — € 1.900 inkl. USt
Für Paare ohne minderjährige Kinder und ohne Immobilie.
Alle 6 inkludierten Leistungen ansehen
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Enthaltene Leistungen ausblenden
- Rechtliche Ersteinschätzung Ihrer Einigung (einer oder beide Ehegatten, persönlich, telefonisch oder per Video)
- Anwaltliche Errichtung der vollständigen Scheidungsfolgenvereinbarung (Unterhalt, Vermögensaufteilung, Ehewohnung, Hausrat, Verzichte)
- Prüfung auf übersehene Punkte: Pensionsansprüche, Versicherungen, gemeinsame Kredite und Konten
- Scheidungsantrag und Einreichung bei Gericht
- Vorbereitung beider Ehegatten auf den Gerichtstermin
- Abschlussdokumentation (Scheidungsbeschluss, Rechtskraftbestätigung)
ScheidungSicher Familie — € 2.900 inkl. USt
Für Paare mit minderjährigen Kindern.
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- Alles aus dem Paket Basis
- 3 Stunden Rechtsberatung inklusive (inkl. Korrespondenz mit einem oder beiden Ehegatten) – darüber hinausgehender Aufwand wird transparent nach Stundensatz (€ 450/h inkl. USt) verrechnet und vorher angekündigt
- Regelung von Obsorge und Kontaktrecht in der Vereinbarung
- Kindesunterhalt: Berechnung nach aktueller Rechtsprechung inkl. Sonderbedarf
- Ehegattenunterhalt: Regelung oder wechselseitiger Verzicht
- Anleitung zur gesetzlich verpflichtenden Elternberatung inkl. Anbieterliste
- Prüfung Familienbeihilfe- und Steuerfragen (Familienbonus Plus) auf Vollständigkeit der Regelung
ScheidungSicher Komplett — € 4.900 inkl. USt
Für Paare mit Kindern und Immobilie — die gesamte Scheidung in einem Mandat.
Alle Leistungen ansehen (Familie + 7 weitere)
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- Alles aus dem Paket Familie (inkl. Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt)
- 5 Stunden Rechtsberatung inklusive (inkl. Korrespondenz mit einem oder beiden Ehegatten) – darüber hinausgehender Aufwand wird transparent nach Stundensatz (€ 450/h inkl. USt) verrechnet und vorher angekündigt
- Vertragliche Übertragung der Immobilie (Ehewohnung oder sonstige Liegenschaft) im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung
- Grunderwerbsteuer-Optimierung und Selbstberechnung
- Lastenfreistellung bzw. Regelung bestehender Kredite mit der Bank
- Grundbücherliche Durchführung bis zur Eintragung
- Treuhandabwicklung, falls Ausgleichszahlungen vereinbart sind
Rechnen Sie nach: Einzeln beauftragt kostet eine einvernehmliche Scheidung mit Kindern nach Stundenabrechnung üblicherweise € 3.000–5.000. Die anwaltliche Immobilienübertragung wird häufig mit 1–2 % des Immobilienwerts verrechnet — bei einer Wohnung um € 400.000 allein € 4.000–8.000, dazu Grundbuchsdurchführung. Zusammen kommen so schnell € 7.000–13.000 zustande, verteilt auf zwei Mandate und doppelte Abstimmung. Bei uns: ein Mandat, ein Ansprechpartner, € 4.900 inkl. USt.
Bonus in jedem Paket: Nach Rechtskraft erhalten Sie unsere Neustart-Checkliste — was jetzt zu erledigen ist (Bank, Versicherungen, Namensführung, altes Testament, Begünstigungen). Inklusive, ohne Aufpreis.
Gerichtsgebühren (Stand 1.8.2026): € 406 Scheidungsantrag, € 406 Vergleich, € 609 bei Liegenschaftsübertragung. Alle Honorare inkl. USt.
UNSERE GARANTIEN
Festpreis-Garantie
Der vereinbarte Preis gilt. Keine Stundenabrechnung, keine Nachverrechnung.
Ein-Termin-Garantie
Nimmt das Gericht die Vereinbarung im ersten Anlauf nicht an, bessern wir kostenlos nach.
Klartext-Garantie
Bricht das Einvernehmen zwischen Ihnen, sagen wir es sofort. Das Pauschalmandat endet dann — Sie zahlen nur die bis dahin anteilig erbrachten Leistungen. Danach entscheiden Sie frei: Sie können uns zum Stundensatz (€ 450/h inkl. USt) weiter beauftragen oder jederzeit eine andere Vertretung wählen.
ZUSATZLEISTUNGEN
Begleitung zum Gerichtstermin — € 500 inkl. USt.
Der Termin ist ohne Anwalt möglich; wer Sicherheit möchte, nimmt uns mit.
Aufenthaltsrechts-Check für Drittstaatsangehörige — € 990 inkl. USt.
Was bedeutet die Scheidung für Ihren Aufenthaltstitel? Prüfung und Handlungsplan vor der Einreichung — nicht danach.
Neustart-Paket — € 990 inkl. USt.
Widerruf alter Testamente und Begünstigungen, neue Vorsorgevollmacht.
FAIRNESS & VERTRETUNG
Bei der einvernehmlichen Scheidung besteht keine Anwaltspflicht — und eine Kanzlei kann nicht beide Ehegatten gegeneinander vertreten. Unsere Rolle ist daher klar: Wir errichten die gemeinsame Vereinbarung auf Basis Ihrer Einigung und vertreten im Verfahren formal eine Partei; die andere bestätigt schriftlich, dass sie darüber aufgeklärt wurde und sich frei eigener Beratung bedienen kann. Das legen wir offen, bevor Sie unterschreiben — nicht im Kleingedruckten.
HÄUFIGE FRAGEN
Wann ist eine einvernehmliche Scheidung möglich?
Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgehoben ist, beide die Zerrüttung der Ehe zugestehen und Einvernehmen über die Scheidungsfolgen besteht — Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt, Vermögen, Ehewohnung.
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Sie müssen dafür nicht getrennt wohnen. Die Lebensgemeinschaft ist aufgehoben, wenn die typische eheliche Verbindung nicht mehr gelebt wird — getrennte Schlafbereiche, getrennte Wirtschaftsführung, kein gemeinsames Freizeitleben. Das ist auch unter einem Dach möglich und in der Praxis sehr häufig, etwa solange die Wohnungsfrage noch offen ist. Niemand muss vor der Scheidung ausziehen.
Müssen wir beide persönlich vor Gericht erscheinen?
Ja, grundsätzlich beide — zu einem einzigen Termin, der in der Regel 15–30 Minuten dauert. Bei minderjährigen Kindern ist davor der Nachweis der Elternberatung erforderlich. Wir bereiten Sie so vor, dass der Termin Formsache ist.
Was, wenn wir uns doch nicht einig werden?
Dann endet das Pauschalmandat — das ist unsere Klartext-Garantie. Sie zahlen nur die bis dahin anteilig erbrachten Leistungen und entscheiden danach frei: Sie können uns zum Stundensatz (€ 450/h inkl. USt) weiter beauftragen oder eine andere Vertretung bzw. Mediation wählen. Wir sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Was kostet die Scheidung insgesamt?
Unser Honorar ist ein Festpreis (ab € 1.900 inkl. USt). Dazu kommen Gerichtsgebühren von derzeit € 812 (bzw. € 1.015 bei Immobilienübertragung; Stand 1.8.2026). Sie kennen die Gesamtsumme, bevor Sie uns beauftragen.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Sobald alle Unterlagen vorliegen, bereiten wir die Scheidungsfolgenvereinbarung vor und beantragen den Gerichtstermin. In unserer Praxis vergehen bis zum Termin durchschnittlich rund vier Wochen – abhängig vom Gericht und davon, wann die Elternberatung nachgewiesen ist.
Brauchen wir für eine einvernehmliche Scheidung einen Anwalt?
Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist aber die Scheidungsfolgenvereinbarung: Was dort fehlt oder unklar formuliert ist – etwa zu Unterhalt, Wohnung oder Kredit –, lässt sich später nur schwer korrigieren. Wir sorgen dafür, dass die Vereinbarung vollständig ist und vom Gericht angenommen wird.
Was muss in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt sein?
Obsorge und hauptsächlicher Aufenthalt der Kinder, Kontaktrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt bzw. Unterhaltsverzicht, die Aufteilung von Vermögen und Schulden sowie die Ehewohnung.
Was ist die Elternberatung und wann ist sie nötig?
Haben Sie gemeinsame minderjährige Kinder, müssen Sie vor der Scheidung nachweisen, dass Sie sich über die Bedürfnisse Ihrer Kinder haben beraten lassen (§ 95 Abs 1a AußStrG). Anerkannte Stellen bieten diese Beratung an, häufig auch online.
Wie wird das Vermögen bei der Scheidung aufgeteilt?
Aufgeteilt werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse. Nicht aufgeteilt werden in der Regel Sachen, die ein Ehegatte in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt bekommen hat, sowie Unternehmen. Für die Ehewohnung gelten Sonderregeln.
Was passiert mit unserer gemeinsamen Immobilie und dem Kredit?
Die Immobilie kann übertragen, verkauft oder gemeinsam behalten werden. Wichtig: Die Bank ist an Ihre Vereinbarung nicht gebunden – wer aus dem Kredit entlassen werden soll, braucht ihre Zustimmung. Als Kanzlei mit Schwerpunkt Immobilienrecht regeln wir die Übertragung samt Grundbuch gleich mit.
Können wir uns in Österreich scheiden lassen, wenn einer von uns Ausländer ist oder im Ausland lebt?
Oft ja. Innerhalb der EU richtet sich die Zuständigkeit vor allem nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten; welches Recht anzuwenden ist, kann unter Umständen vereinbart werden. Wir prüfen das vorab – Beratung auch auf Englisch, Bulgarisch, Türkisch, Russisch und Ukrainisch.
Was passiert nach der Scheidung mit meinem Aufenthaltstitel?
Wer seinen Aufenthaltstitel als Familienangehöriger erhalten hat, sollte vor der Scheidung prüfen lassen, welche Folgen die Scheidung hat und ob ein Wechsel des Titels nötig ist. Dafür gibt es unseren Aufenthaltsrechts-Check.
SPRACHEN & KONTAKT
Beratung auf Deutsch, Englisch, Bulgarisch und Russisch — ohne Aufpreis.
Der schnellste Weg zu Klarheit: 15-minütige kostenlose Ersteinschätzung. Sie schildern Ihre Situation, wir sagen Ihnen, ob die einvernehmliche Scheidung für Sie möglich ist, welches Paket passt und was es insgesamt kostet.
Mag. Nevena Shotekova-Zöchling
Rechtsanwältin
Marc-Aurel-Straße 6/Top 14, 1010 Wien
