Unternehmenssanierung & Krise
Sanieren, bevor aus der Krise eine Insolvenz wird
Wer früh handelt, hat die meisten Optionen. Wir beraten Geschäftsführer, Gesellschafter und Unternehmer in der Krise: Liquidität sichern, persönliche Haftung vermeiden, das Unternehmen sanieren – außergerichtlich, im Restrukturierungsverfahren oder im Sanierungsverfahren. Aus unserer Tätigkeit als Insolvenzverwalterin kennen wir die andere Seite des Tisches.
Vertrauliches Erstgespräch+43 1 34 601 71office@advokat-wien.atDie Uhr läuft – warum Timing alles ist
Bei Zahlungsunfähigkeit ist der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens 60 Tage danach zu stellen (§ 69 Abs 2 IO). Bei Überschuldung gilt: ohne schuldhaftes Zögern.
Wer zu spät handelt, haftet persönlich – für den Schaden der Gläubiger, für Abgaben (§ 9 BAO) und Sozialversicherungsbeiträge (§ 67 Abs 10 ASVG). Strafrechtlich droht § 159 StGB.
Liegt die Eigenmittelquote unter 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer über 15 Jahren, besteht Reorganisationsbedarf. Ohne Reorganisationsverfahren haften Geschäftsleiter bis zu € 100.000 je Person (§ 22 URG).
Ihre Wege aus der Krise
Nicht jede Krise braucht ein Insolvenzverfahren. Wir wählen mit Ihnen den Weg, der Ihr Unternehmen und Ihr Vermögen am besten schützt.
Außergerichtliche Sanierung
Stille Verhandlungen mit Banken, Lieferanten, Vermietern und Behörden. Stundungen, Ratenvereinbarungen, Forderungsverzichte – ohne öffentliches Verfahren.
Restrukturierungsverfahren (ReO)
Wenn die Insolvenz wahrscheinlich, aber noch nicht eingetreten ist. Sie führen das Unternehmen weiter; eine Vollstreckungssperre schützt bis zu drei Monate, insgesamt höchstens sechs Monate (§ 22 ReO).
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Sie behalten die Führung, ein Sanierungsverwalter überwacht. Der Sanierungsplan muss mindestens 30 % Quote binnen zwei Jahren bieten (§ 169 IO).
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Ein Masseverwalter übernimmt. Mindestquote 20 % binnen zwei Jahren (§ 141 IO); Annahme mit Kopf- und Summenmehrheit der anwesenden Gläubiger (§ 147 IO).
Was wir konkret für Sie tun
- Krisen-Check: Liquiditätsstatus, Überschuldungsprüfung und Fortbestehensprognose, Haftungsrisiken der Geschäftsführung
- Verhandlungen mit Banken, Finanzamt, Österreichischer Gesundheitskasse, Lieferanten und Vermietern
- Restrukturierungs- und Sanierungspläne erstellen und bis zur Annahme begleiten
- Insolvenzantrag vorbereiten, wenn er unvermeidbar ist – richtig und rechtzeitig
- Gläubiger vertreten: Forderungsanmeldung, Sicherheiten, Anfechtung abwehren
- Kauf von Unternehmen und Immobilien aus der Krise oder Insolvenz – rechtlich sauber strukturiert
Warum mit uns
Wir wissen, worauf Gericht, Gläubigerschutzverbände und Verwalter achten – und bereiten Ihren Weg so vor, dass er trägt.
Sanierungen hängen oft an Liegenschaften, Beteiligungen und Verträgen. Wir decken alles ab.
Krisen vertragen keine Wartezeit. Vertrauliche Gespräche – auf Wunsch auch außerhalb der Bürozeiten.
Deutsch, Englisch, Bulgarisch, Türkisch, Russisch, Ukrainisch – auch für internationale Gesellschafter und Investoren.

Sie bleiben am Steuer. Wir sitzen im Cockpit daneben, kennen Route und Instrumente – und wenn es turbulent wird, übernehmen wir.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich Insolvenz anmelden?
Bei Zahlungsunfähigkeit ohne schuldhaftes Zögern, spätestens 60 Tage danach (§ 69 Abs 2 IO). Bei Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern. Lassen Sie die Lage prüfen, sobald Zahlungen stocken.
Kann ich mein Unternehmen ohne Insolvenzverfahren sanieren?
Ja – außergerichtlich durch Vereinbarungen mit den Gläubigern oder im Restrukturierungsverfahren nach der ReO, das in der Regel nicht öffentlich bekannt gemacht wird.
Hafte ich als Geschäftsführer persönlich?
Unter Umständen ja: für den Schaden der Gläubiger bei verspätetem Antrag, für Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge sowie nach dem URG. Frühe Beratung ist der beste Schutz.
Was unterscheidet das Restrukturierungs- vom Sanierungsverfahren?
Das Restrukturierungsverfahren setzt vor der Insolvenz an und läuft in Eigenverwaltung. Das Sanierungsverfahren ist ein Insolvenzverfahren mit Sanierungsplan und Mindestquote.
Sie sind Insolvenzverwalterin – beraten Sie trotzdem Unternehmen?
Ja, selbstverständlich nie in einem Verfahren, in dem wir als Verwalterin bestellt sind. Die Erfahrung aus dieser Rolle kommt Ihnen als Mandant zugute.
Je früher, desto mehr Möglichkeiten.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – vertraulich und unverbindlich.
Vertrauliches Erstgespräch+43 1 34 601 71Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: September 2026.
