Vermögen in mehreren Ländern: Wer macht mein Testament – und was gilt?
Ein Wille. Mehrere Länder. Aufeinander abgestimmt.
Kurz gesagt
Wer in Österreich lebt und Vermögen im Ausland hat, unterliegt in der Regel dem österreichischen Erbrecht – das bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung. Staaten außerhalb der EU, etwa die Schweiz, die Türkei, Großbritannien oder die USA, wenden aber oft ihr eigenes Recht an, vor allem auf Liegenschaften, die dort liegen.
Damit Ihr Wille überall gilt, braucht es ein Testament – oder mehrere –, das die Rechtslage in jedem betroffenen Land berücksichtigt und keine Widerrufsfalle enthält. Die Kanzlei Mag. Nevena Shotekova-Zöchling in Wien errichtet internationale Testamente zum Fixpreis ab € 4.900, auf Wunsch zweisprachig, mit Partnerkanzleien weltweit.
Stand: 31. Oktober 2026 · von Mag. Nevena M. Shotekova-Zöchling, Rechtsanwältin in Wien
Wer kennt das nicht? Eine Wohnung in Wien, ein Konto in der Schweiz, ein Haus in der Türkei. Und dann die Fragen, die einen nachts wachhalten: Wer macht mir das Testament? Welches Recht gilt wo? Und streiten sich meine Kinder nach meinem Tod in mehreren Ländern über Jahre hinweg um jeden Groschen?
Genau hier scheitern viele gut gemeinte Testamente. Nicht, weil sie schlecht geschrieben sind, sondern weil jedes Land seine eigenen Regeln hat – und niemand sie aufeinander abgestimmt hat.
Inhalt
Die Grundregeln: Warum ein Testament allein oft nicht reicht
EU: ein Recht für alles
Die EU-Erbrechtsverordnung gilt in allen EU-Staaten außer Dänemark und Irland. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt (Art. 21); Sie können aber das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen (Art. 22). Das Europäische Nachlasszeugnis wirkt in allen diesen Staaten.
Außerhalb der EU: eigene Regeln
Die Schweiz, die Türkei, Großbritannien, die USA, die Ukraine und Russland wenden ihr eigenes Kollisionsrecht an – für Liegenschaften meist das Recht des Landes, in dem sie liegen. Die Folge ist oft eine Nachlassspaltung: Für verschiedene Teile Ihres Vermögens gilt verschiedenes Recht.
Pflichtteile und Steuern
Wer wie viel mindestens bekommen muss, ist von Land zu Land verschieden. Und während Österreich seit 2008 keine Erbschaftssteuer kennt, erheben viele andere Staaten eine – teils schon ab niedrigen Beträgen.
Die Widerrufsfalle
Der harmlose Satz „Ich widerrufe alle früheren Testamente“ kann das Testament im anderen Land unbeabsichtigt vernichten. Das ist einer der häufigsten Fehler bei Vermögen in mehreren Ländern.
EU-Staaten: Was gilt in Ihrem Land?
Deutschland · EU
Ich lebe in Wien und habe eine Wohnung in Deutschland – welches Recht gilt?
Beide Staaten wenden die EU-Erbrechtsverordnung an. Hatten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in Österreich, gilt für Ihr gesamtes Vermögen – auch für die Wohnung in Deutschland – grundsätzlich österreichisches Erbrecht. Für die Umschreibung im deutschen Grundbuch genügt das Europäische Nachlasszeugnis.
Achtung Steuer: Österreich kennt keine Erbschaftssteuer, Deutschland schon. Deutsche Liegenschaften sind in Deutschland immer erbschaftsteuerpflichtig, und deutsche Staatsbürger bleiben nach einem Wegzug noch fünf Jahre lang unbeschränkt steuerpflichtig. Ein in Deutschland errichtetes Berliner Testament sollte nach einem Umzug nach Österreich überprüft werden: Ob und wie stark es bindet, hängt davon ab, welches Recht darauf anzuwenden ist.
Italien · EU
Ferienhaus in Italien – worauf müssen Paare achten?
Auch Italien wendet die EU-Erbrechtsverordnung an. Eine Besonderheit trifft vor allem Ehepaare: Das italienische Recht verbietet gemeinschaftliche und wechselseitige Testamente in einer Urkunde (Art. 589 Codice civile) sowie Erbverträge. Für Paare mit Vermögen in Italien sind deshalb oft zwei aufeinander abgestimmte Einzeltestamente der sicherere Weg.
Italien hat strenge Pflichtteile (legittima) und eine Erbschaftsteuer: Ehegatten und Kinder zahlen 4 % auf den Teil über € 1 Million je Erben. Die Erbschaftserklärung (dichiarazione di successione) ist binnen zwölf Monaten einzureichen.
Bulgarien · EU
Haus in Bulgarien, Wohnsitz in Wien – was gilt?
Bulgarien wendet die EU-Erbrechtsverordnung an. Bei gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt grundsätzlich österreichisches Erbrecht – Sie können aber im Testament das bulgarische Recht wählen, wenn Sie bulgarische Staatsbürgerin oder bulgarischer Staatsbürger sind. Ob das sinnvoll ist, hängt vor allem von den Pflichtteilen ab: Das bulgarische Recht schützt Kinder, Ehegatten und Eltern über den Pflichtteil (запазена част) deutlich anders als das österreichische.
Für die Umschreibung der Liegenschaft braucht es beglaubigte Übersetzungen ins Bulgarische; Ehegatten und Kinder sind von der bulgarischen Erbschaftsteuer befreit. Wir beraten Sie auf Bulgarisch.
Slowenien · EU
Vermögen in Slowenien – was ist zu beachten?
Slowenien wendet die EU-Erbrechtsverordnung an. Für Vermögen in Slowenien führt das örtliche Gericht ein Verlassenschaftsverfahren durch, wenn es zuständig ist; mit dem Europäischen Nachlasszeugnis lassen sich Liegenschaften und Konten aber auch auf Grundlage des österreichischen Verfahrens übertragen. Erben des ersten Grades – Ehegatten und Kinder – sind von der slowenischen Erbschaftsteuer befreit.
Slowakei · EU
Wohnung in der Slowakei – brauche ich ein eigenes Testament?
In der Regel nicht: Die Slowakei wendet die EU-Erbrechtsverordnung an, ein in Österreich formgültiges Testament wird anerkannt. Das Verlassenschaftsverfahren führt in der Slowakei ein Notar als Gerichtskommissär. Eine Erbschaftsteuer gibt es in der Slowakei seit 2004 nicht mehr.
Ungarn · EU
Haus am Plattensee – was gilt bei Vermögen in Ungarn?
Ungarn wendet die EU-Erbrechtsverordnung an. Das Verlassenschaftsverfahren (hagyatéki eljárás) führt ein ungarischer Notar. Ungarn erhebt eine Erbschaftsteuer, Ehegatten und Verwandte in gerader Linie sind aber befreit. Wichtig ist die genaue Abstimmung mit dem ungarischen Grundbuch, damit die Liegenschaft ohne Verzögerung umgeschrieben wird.
Staaten außerhalb der EU: Was gilt in Ihrem Land?
Schweiz · kein EU-Staat
Konto oder Wohnung in der Schweiz – welches Recht gilt?
Die Schweiz wendet ihr eigenes internationales Privatrecht an (IPRG). Lebten Sie zuletzt in Österreich, folgt die Schweiz grundsätzlich dem Recht, auf das Österreich verweist (Art. 91 IPRG). Kümmern sich die ausländischen Behörden nicht um das Schweizer Vermögen, werden Schweizer Behörden selbst tätig (Art. 88 IPRG) – dann droht eine Nachlassspaltung.
Schweizer Banken geben Konten erst gegen Nachweis der Erbberechtigung frei. Für Liegenschaften in der Schweiz fällt kantonale Erbschaftssteuer an; Ehegatten sind praktisch überall, Nachkommen in den meisten Kantonen befreit. Seit 2023 gelten in der Schweiz neue, kleinere Pflichtteile.
Türkei · kein EU-Staat
Haus in der Türkei, Wohnsitz in Wien – welches Recht gilt?
Hier entsteht der Konflikt am häufigsten. Die Türkei knüpft das Erbrecht an die Staatsangehörigkeit (Art. 20 MÖHUK) – für Liegenschaften in der Türkei gilt aber immer türkisches Recht. Österreich knüpft dagegen an den gewöhnlichen Aufenthalt an. Für eine türkische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Wien sagen also beide Staaten etwas anderes – außer sie wählt im Testament das türkische Recht.
Für das Haus in der Türkei gelten in jedem Fall der türkische Pflichtteil (saklı pay), ein türkischer Erbschein (veraset ilamı) und die türkische Erbschaftsteuer. Ein Testament, das beide Rechtsordnungen berücksichtigt, erspart den Erben Jahre. Wir beraten Sie auf Türkisch und arbeiten mit einer Partnerkanzlei in der Türkei.
Großbritannien · kein EU-Staat
Wohnung in London – reicht mein österreichisches Testament?
England und Wales spalten den Nachlass: Für bewegliches Vermögen zählt das domicile, für Liegenschaften in England gilt englisches Recht. Für englisches Vermögen braucht es einen Grant of Probate – mit einem ausländischen Testament dauert das oft deutlich länger. Üblich ist daher ein eigenes, englisches Testament nur für das Vermögen in Großbritannien, das genau mit dem österreichischen abgestimmt ist. Schottland hat ein eigenes Erbrecht.
Einen Pflichtteil kennt England nicht, wohl aber Ansprüche von Angehörigen nach dem Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975. Die britische Erbschaftsteuer beträgt 40 % über dem Freibetrag von £ 325.000. Britisches Vermögen ist immer steuerpflichtig; seit 6. April 2025 kommt es für das weltweite Vermögen auf den langjährigen Aufenthalt im Vereinigten Königreich an (10 der letzten 20 Jahre). Unsere Kanzlei wird vom Verband British in Austria empfohlen.
USA · kein EU-Staat
Haus oder Depot in den USA – was müssen meine Erben wissen?
In den USA hat jeder Bundesstaat sein eigenes Erbrecht. Für Liegenschaften gilt in der Regel das Recht des Bundesstaates, in dem sie liegen, und dort ist ein eigenes Nachlassverfahren (probate) nötig. Ein in Österreich gültiges eigenhändiges Testament wird nicht in jedem Bundesstaat ohne Weiteres anerkannt.
Steuerfalle: Für Personen ohne US-Staatsbürgerschaft und ohne Wohnsitz in den USA sind nur US-Vermögenswerte bis US-$ 60.000 von der US-Nachlasssteuer (estate tax) befreit – darüber bis zu 40 %. Das Erbschaftsteuerabkommen zwischen Österreich und den USA kann das mildern und muss geprüft werden. Auch in den USA übliche Living Trusts haben für Menschen mit Wohnsitz in Österreich eigene Folgen.
Ukraine · kein EU-Staat
Wohnung in der Ukraine – welches Recht gilt?
Die Ukraine knüpft grundsätzlich an den letzten Wohnsitz an; Sie können das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Für Liegenschaften gilt das Recht des Staates, in dem sie liegen – für eine Wohnung in der Ukraine also ukrainisches Recht. Die Erbschaft muss bei einem ukrainischen Notar binnen sechs Monaten angenommen werden.
In der aktuellen Lage sind Vollmachten, Register und Fristen besonders sorgfältig zu planen. Wir beraten Sie auf Ukrainisch.
Russland · kein EU-Staat
Wohnung oder Konto in Russland – was gilt?
Russland knüpft an den letzten Wohnsitz an (Art. 1224 ZGB der Russischen Föderation), für Liegenschaften gilt aber das Recht des Staates, in dem sie liegen, für in Russland eingetragene Liegenschaften also russisches Recht. Die Erbschaft muss binnen sechs Monaten bei einem russischen Notar angenommen werden. Russland schützt bestimmte Angehörige über einen Pflichtanteil (обязательная доля); eine Erbschaftsteuer gibt es nicht.
Sanktionen und Devisenbeschränkungen können die Auszahlung an Erben im Ausland erheblich erschweren. Wir beraten Sie auf Russisch und arbeiten mit Partnerkanzleien in Russland.
Die Hinweise zu ausländischem Recht geben einen Überblick. Im konkreten Fall prüfen wir die Rechtslage gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien vor Ort.
Typische Konstellationen
Ehepaar mit Ferienhaus in Italien
Ein gemeinsames Testament wäre in Italien unzulässig. Lösung: zwei Einzeltestamente, inhaltlich aufeinander abgestimmt, mit Blick auf den italienischen Pflichtteil und die Erbschaftserklärung in Italien.
Wohnung in Wien, Haus in Antalya
Österreich und die Türkei sehen das anwendbare Recht unterschiedlich. Lösung: Rechtswahl im Testament und eine Gestaltung, die den türkischen Pflichtteil für das Haus berücksichtigt – damit die Kinder in Wien und Istanbul nicht gegeneinander prozessieren.
Britin in Wien mit Wohnung in London
Ein österreichisches Testament für das Vermögen in Österreich, ein englisches für das Vermögen in Großbritannien – mit Widerrufsklauseln, die sich nicht gegenseitig aufheben, und Blick auf die britische Erbschaftsteuer.
Was wir für Sie tun
Wir errichten Ihr Testament – oder, wenn es sicherer ist, mehrere Testamente – für Ihr Vermögen weltweit. Und wir stimmen sie so aufeinander ab, dass in jedem Land genau Ihr Wille gilt.
- Bestandsaufnahme: Wo liegt was, wer sind Ihre Erben, wo leben sie, welche Staatsangehörigkeiten bestehen.
- Prüfung der Rechtslage in jedem Land: weltweit durch unsere Partnerkanzleien vor Ort, wenn erforderlich.
- Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung, wenn sie möglich und sinnvoll ist.
- Abstimmung: ein Testament oder mehrere, die sich ergänzen statt widersprechen – ohne Widerrufsfallen.
- Zweisprachig auf Wunsch: in jeder Sprache weltweit, über unsere Partner-Dolmetscher.
- Registrierung im ÖZTR und Verwahrung im Banksafe – inklusive.
- Auf Wunsch Testamentsvollstreckung: Wir sorgen dafür, dass Ihr Wille in allen Ländern umgesetzt wird.
Internationales Testament
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„Ich wurde von Mag. Shotekova in einer Erbschaftsangelegenheit hervorragend beraten und vertreten, obwohl ich nicht in Österreich anwesend war. Sie nahm sich die Zeit, mir alles ausführlich zu erklären und setzte meine gesetzlichen Erbansprüche erfolgreich vor Gericht durch. Ich fühlte mich von Anfang an bestens betreut.“
Lena I. · Google-Bewertung · Erbschaft aus dem Ausland · aus dem Englischen übersetzt
Häufige Fragen
Welches Erbrecht gilt, wenn ich in Österreich lebe und Vermögen im Ausland habe?
Innerhalb der EU gilt nach der EU-Erbrechtsverordnung grundsätzlich das Recht des Staates, in dem Sie zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten – bei Wohnsitz in Österreich also österreichisches Recht für das gesamte Vermögen. Sie können im Testament stattdessen das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Staaten außerhalb der EU wie die Schweiz, die Türkei, Großbritannien, die USA, die Ukraine oder Russland wenden ihre eigenen Regeln an, für Liegenschaften meist das Recht des Landes, in dem sie liegen.
Reicht ein einziges Testament für alle Länder?
Innerhalb der EU oft ja. Bei Vermögen in Staaten außerhalb der EU – etwa in Großbritannien, den USA oder der Türkei – sind mehrere Testamente häufig sicherer. Dann müssen sie aber genau aufeinander abgestimmt sein, damit sie sich nicht widersprechen oder gegenseitig aufheben.
Was passiert, wenn sich zwei Testamente widersprechen?
Dann droht genau das, was Sie vermeiden wollten: Streit in mehreren Ländern, oft jahrelang. Typisch ist der Satz „Ich widerrufe alle früheren Testamente“ – er kann ein Testament im anderen Land unbeabsichtigt aufheben.
Kann ich als ausländischer Staatsbürger in Österreich das Recht meines Heimatstaates wählen?
Ja. Nach Art. 22 der EU-Erbrechtsverordnung können Sie im Testament das Recht des Staates wählen, dem Sie angehören – auch wenn das ein Staat außerhalb der EU ist, etwa die Türkei, die Ukraine oder Russland. Ob die Rechtswahl sinnvoll ist, hängt vor allem von den Pflichtteilen und vom Vermögen im Ausland ab.
Gibt es in Österreich eine Erbschaftssteuer?
Nein, seit 1. August 2008 nicht mehr. Beim Erben einer österreichischen Liegenschaft fällt aber Grunderwerbsteuer an. Vermögen im Ausland kann dort erbschaftsteuerpflichtig sein – etwa in Deutschland, Italien, der Schweiz (kantonal), Großbritannien, den USA oder der Türkei.
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?
Ein Erbnachweis, der in allen EU-Staaten außer Dänemark und Irland ohne weiteres Verfahren anerkannt wird. Mit ihm können Erben Liegenschaften im Grundbuch umschreiben und Konten freigeben lassen. In Staaten außerhalb der EU – etwa in der Schweiz, der Türkei oder den USA – gilt es nicht.
Wer hilft mir bei einem Testament mit Vermögen in mehreren Ländern?
Am besten eine Kanzlei, die alle betroffenen Länder koordiniert, statt einzelne Testamente nebeneinander entstehen zu lassen. Die Kanzlei Mag. Nevena Shotekova-Zöchling in Wien errichtet internationale Testamente zum Fixpreis, berät auf Deutsch, Englisch, Bulgarisch, Türkisch, Russisch und Ukrainisch und prüft die Rechtslage in anderen Ländern über Partnerkanzleien vor Ort.
Was kostet ein internationales Testament?
Ab € 4.900 inkl. USt als Fixpreis, inklusive Abstimmung mit der Rechtslage in den betroffenen Ländern, Registrierung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR) und Verwahrung im Banksafe. Auf Wunsch zweisprachig.
Rechtsgrundlagen: EU-Erbrechtsverordnung (VO (EU) Nr. 650/2012), insb. Art. 21, 22, 34 und 62 ff · Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (1961) · Schweiz: IPRG Art. 86–96 · Türkei: MÖHUK Art. 20 · Ukraine: Gesetz über das internationale Privatrecht, Art. 70–71 · Russland: ZGB Art. 1224 · Italien: Codice civile Art. 589.
Wir sitzen mit Ihnen im Cockpit und übernehmen das Steuer, wenn es turbulent wird.

