Ich möchte meine Wohnung verkaufen – was muss ich beachten?

Ihr Co-Pilot im Immobilienrecht
Mag. Nevena Shotekova-Zöchling
Rechtsanwältin in Wien · 16 Jahre juristische Praxis · Immobilienrecht & Kaufverträge
Sie behalten das Steuer und entscheiden. Wir sitzen im Cockpit daneben, kennen Route und Instrumente – und wenn es turbulent wird, übernehmen wir.
Wer verkauft, denkt zuerst an den Preis. Für einen reibungslosen und sicheren Verkauf sind aber Unterlagen, Steuer und Vertrag mindestens genauso wichtig.
Unterlagen vorbereiten
- Grundbuchsauszug und Wohnungseigentumsvertrag
- Nutzwertgutachten und Pläne
- Energieausweis – er muss schon im Inserat angegeben und dem Käufer ausgehändigt werden; Verstöße sind strafbar (bis € 1.450).
- Unterlagen der Hausverwaltung: Betriebskosten, Rücklage, Protokolle, geplante Sanierungen
- Bei vermieteter Wohnung: Mietvertrag und Mietzinsaufstellung
- Bestehende Kredite: Kontakt zur Bank für die Lastenfreistellung
Immobilienertragsteuer
Der Gewinn aus dem Verkauf unterliegt grundsätzlich der Immobilienertragsteuer von 30 %. Ausgenommen ist unter bestimmten Voraussetzungen der Hauptwohnsitz. Für vor dem 1. April 2002 erworbene Immobilien gelten pauschale Sonderregeln. Die Steuer wird im Regelfall vom Vertragserrichter berechnet und abgeführt. Zu den geplanten Änderungen ab 2027 lesen Sie unseren Beitrag zur Immobilienertragsteuer 2027.
Kaufanbot nicht vorschnell annehmen
Mit Ihrer Annahme ist der Verkauf verbindlich. Prüfen Sie vorher: Käufer-Identität, Finanzierungsvorbehalt und dessen Frist, Übergabetermin, Gewährleistung und wer den Vertrag errichtet. Ein großzügiger Finanzierungsvorbehalt kann Sie wochenlang binden, ohne dass sicher ist, dass der Käufer zahlen kann.
Gewährleistung und Haftung
Bei gebrauchten Wohnungen ist ein Gewährleistungsausschluss üblich. Er schützt Sie aber nicht, wenn Sie bekannte Mängel verschweigen. Legen Sie Schäden offen und dokumentieren Sie das – das ist die beste Absicherung.
Sicher abwickeln
Der Kaufpreis sollte immer über einen Treuhänder laufen. Er löst Ihren Kredit ab, sorgt für die Löschung des Pfandrechts und zahlt Ihnen den Rest nach der Eintragung des Käufers aus. Auch die Übergabe sollte erst erfolgen, wenn der Kaufpreis beim Treuhänder eingelangt ist.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Energieausweis, um meine Wohnung zu verkaufen?
Ja. Kennwerte müssen bereits im Inserat stehen, der Ausweis ist dem Käufer auszuhändigen. Er darf nicht älter als zehn Jahre sein.
Muss ich Immobilienertragsteuer zahlen?
Grundsätzlich ja, 30 % vom Gewinn – außer es greift eine Befreiung, etwa für den Hauptwohnsitz.
Wer zahlt den Kaufvertrag?
Üblicherweise der Käufer. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und sollten im Kaufanbot stehen.
Mag. Nevena Shotekova-Zöchling, Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin in Wien. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information – keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Sie verkaufen?
Wir prüfen Kaufanbote, errichten den Vertrag und wickeln den Verkauf treuhändig ab – zum Fixpreis.
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