Gibt es in Österreich eine Erbschaftssteuer? Was beim Erben einer Immobilie trotzdem anfällt

Mag. Nevena Shotekova-ZöchlingAutorin: Mag. Nevena Shotekova-Zöchling, Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin in Wien ·

Nein, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer wird in Österreich seit 1. August 2008 nicht mehr erhoben. Wer eine Liegenschaft erbt, zahlt aber Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif vom Grundstückswert (0,5 % / 2 % / 3,5 %) und die Grundbuch-Eintragungsgebühr von 1,1 %. Bei einem späteren Verkauf kann zusätzlich Immobilienertragsteuer von 30 % anfallen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer wird in Österreich seit 1. August 2008 nicht mehr erhoben.
  • Wer eine Liegenschaft erbt, zahlt Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif vom Grundstückswert: 0,5 % für die ersten € 250.000, 2 % für die nächsten € 150.000, 3,5 % darüber (§ 7 GrEStG).
  • Der Stufentarif gilt beim Erben für alle Erben, nicht nur für Kinder oder Ehegatten.
  • Die Eintragungsgebühr von 1,1 % wird im Familienkreis vom dreifachen Einheitswert berechnet, höchstens von 30 % des Werts (§ 26a GGG); die Begünstigung muss beantragt werden.
  • Bei einem späteren Verkauf kann Immobilienertragsteuer von 30 % anfallen; maßgeblich sind Anschaffungszeitpunkt und -kosten des Verstorbenen.

Grunderwerbsteuer: der Stufentarif

Ein Erwerb von Todes wegen gilt als unentgeltlich. Bemessungsgrundlage ist daher nicht der Verkehrswert, sondern der Grundstückswert (§ 4 GrEStG). Er wird nach dem Pauschalwertmodell, dem Immobilienpreisspiegel oder per Gutachten ermittelt. Die Steuer beträgt (§ 7 GrEStG):

Anteil am GrundstückswertSteuersatz
die ersten € 250.0000,5 %
die nächsten € 150.0002 %
alles über € 400.0003,5 %

Der Stufentarif gilt für alle Erben, nicht nur für Kinder oder Ehegatten. Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gelten eigene Regeln (Einheitswert).

Grundbuch-Eintragungsgebühr: 1,1 %

Für die Eintragung Ihres Eigentums verrechnet das Gericht 1,1 % (TP 9 GGG). Im Familienkreis ist die Bemessung begünstigt: Maßgeblich ist der dreifache Einheitswert, höchstens aber 30 % des Werts der Liegenschaft (§ 26a GGG). Begünstigt sind etwa Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, Verwandte in gerader Linie, Stief-, Wahl- und Pflegekinder, Geschwister, Nichten und Neffen. Die Begünstigung muss beantragt werden.

Rechenbeispiel: Tochter erbt Eigentumswohnung

Grundstückswert € 450.000, dreifacher Einheitswert angenommen € 60.000:

PostenBerechnungBetrag
GrESt Stufe 10,5 % von € 250.000€ 1.250
GrESt Stufe 22 % von € 150.000€ 3.000
GrESt Stufe 33,5 % von € 50.000€ 1.750
Eintragungsgebühr1,1 % von € 60.000€ 660
Summe€ 6.660

Dazu kommen Kosten des Verlassenschaftsverfahrens (Gerichtskommissär).

Späterer Verkauf: Immobilienertragsteuer

Verkaufen Sie die geerbte Immobilie, gelten Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten des Verstorbenen. Der Gewinn ist mit 30 % zu versteuern. Hat der Verstorbene die Liegenschaft vor dem 1. April 2002 erworben (Altvermögen), beträgt die Steuer pauschal 4,2 % des Verkaufserlöses, bei einer Umwidmung nach 1987 18 %.

Die Hauptwohnsitzbefreiung setzt voraus, dass Sie selbst dort Ihren Hauptwohnsitz hatten: seit dem Erwerb durchgehend zwei Jahre oder fünf der letzten zehn Jahre.

Erbe im Ausland: dort kann Steuer anfallen

Österreich verzichtet auf die Erbschaftssteuer, viele Staaten nicht. In Deutschland etwa fällt Erbschaftsteuer an, wenn der Verstorbene oder der Erbe dort wohnt oder Grundvermögen in Deutschland liegt; es gelten Freibeträge, etwa € 500.000 für Ehegatten und € 400.000 je Kind. Auch die Türkei erhebt Erbschaftssteuer. Hier ist eine abgestimmte Planung wichtig.

Häufige Fragen

Muss ich eine Erbschaft dem Finanzamt melden?

Der Liegenschaftserwerb wird dem Finanzamt angezeigt, das die Grunderwerbsteuer vorschreibt. Bargeld, Konten und Wertpapiere lösen in Österreich keine Steuer auf den Erwerb aus.

Zahlen Kinder weniger Grunderwerbsteuer als andere Erben?

Nein, beim Erben gilt für alle der Stufentarif vom Grundstückswert. Bei der Eintragungsgebühr ist der Familienkreis begünstigt.

Wer zahlt, wenn mehrere erben?

Jeder Erbe für seinen Anteil; der Stufentarif wird für jeden Erben gesondert auf den Wert seines Anteils angewendet.

Sie erben eine Immobilie? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Steuern, Gebühren und Ihre Ansprüche – alles, was Ihnen zusteht. Und keinen Cent weniger.

Erstgespräch vereinbarenoffice@advokat-wien.at+43 1 34 601 71

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die österreichische Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.