Meine Eltern in Serbien sind gestorben. Ich lebe in Wien und will das Haus dort nicht verlieren.

Ihr Co-Pilot im Erbrecht
Mag. Nevena Shotekova-Zöchling
Rechtsanwältin in Wien · 16 Jahre juristische Praxis · Erbrecht
Das Haus gehörte ihm. Nur wusste das kein Amt.
Das Haus, das es nicht gab
Die Eltern leben bis zuletzt in ihrem Haus in einem Dorf in Serbien. Der Sohn lebt seit vielen Jahren in Wien. Nach dem Tod der Eltern schaut ein Verwandter aus dem Dorf nach dem Haus. Der Sohn denkt: Das Haus ist ja meines, das hat keine Eile.
Jahre später will er die Sache in Ordnung bringen. Und stellt fest: Das Verlassenschaftsverfahren ist nie abgeschlossen worden. Und das Haus, so wie es heute dasteht, findet sich im Kataster gar nicht. Eingetragen ist nur das Grundstück, das Haus wurde nie vollständig erfasst.
Das Haus gehörte ihm. Nur wusste das kein Amt.
Der Streit mit dem Verwandten war am Ende nicht das große Problem. Das Problem war das Papier: fehlende Eintragungen, Urkunden aus zwei Ländern, Übersetzungen, Fristen. Wir haben das von Wien aus koordiniert, gemeinsam mit einem Anwalt vor Ort. Der Sohn musste nicht für jeden Termin nach Serbien fahren.
Am Ende steht das Haus auf seinen Namen. Erst jetzt kann er entscheiden, ob er es behält, vermietet oder verkauft.
Die Lehre: Ein Haus verliert man selten durch einen großen Streit, sondern durch Jahre, in denen sich niemand darum kümmert.
Was das Recht sagt
- Serbien ist kein EU-Mitglied. Die EU-Erbrechtsverordnung gilt dort nicht. Serbien wendet sein eigenes internationales Privatrecht an.
- Über Liegenschaften in Serbien wird in Serbien entschieden. Für das Haus ist das serbische Verlassenschaftsverfahren zuständig, auch wenn die Erben in Österreich leben.
- Welches Erbrecht gilt, richtet sich aus serbischer Sicht in der Regel nach der Staatsangehörigkeit der Verstorbenen. Bei serbischen Staatsbürgern ist das meist serbisches Erbrecht.
- Kataster: Eigentum an Liegenschaften wird in Serbien im Kataster eingetragen. Häuser, Zubauten oder Nebengebäude sind dort nicht selten gar nicht oder nicht vollständig erfasst. Das muss oft erst nachgeholt werden, bevor man über das Haus verfügen kann.
- Vermögen in Österreich, etwa ein Konto bei einer österreichischen Bank, braucht unter Umständen ein eigenes Verfahren in Österreich. Die Bank zahlt ohne entsprechende Grundlage nicht aus.
- Urkunden: Sterbe- und Geburtsurkunden, Vollmachten und Übersetzungen müssen in der richtigen Form vorliegen, in der Regel beglaubigt und mit Apostille.
Was Sie jetzt tun sollten
- Nicht abwarten. Klären, ob und wo bereits ein Verfahren läuft oder abgeschlossen wurde.
- Einen aktuellen Katasterauszug besorgen und prüfen, ob das Haus so eingetragen ist, wie es tatsächlich steht.
- Eine Vollmacht in Wien unterschreiben und beglaubigen lassen. Dann muss nicht jeder Termin persönlich wahrgenommen werden.
- Klären, wer das Haus nutzt, wer die Schlüssel hat und wer die laufenden Kosten trägt. Am besten schriftlich.
Zum Vergleich, wenn alles in der EU liegt: Meine Mutter lebte in Wien, das Haus steht in Bulgarien, mein Bruder in Deutschland. Wer ist zuständig? →
Ein Haus in Serbien geerbt?
Wir koordinieren von Wien aus, gemeinsam mit einem Anwalt vor Ort, und Sie müssen nicht für jeden Termin anreisen. Ersteinschätzung binnen 48 Stunden an Werktagen; das Erstgespräch ist kostenlos.
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