Publikation · Immobilienrecht · Oktober 2026

Übergabe beim Wohnungskauf:
fixer Termin oder erst nach Zahlung des Kaufpreises?

Mag. Nevena Shotekova-Zöchling – Rechtsanwältin in Wien

Ihr Co-Pilot im Immobilienrecht

Mag. Nevena Shotekova-Zöchling

Rechtsanwältin in Wien · 16 Jahre juristische Praxis · Immobilienrecht & Kaufverträge

Sie behalten das Steuer und entscheiden. Wir sitzen im Cockpit daneben, kennen Route und Instrumente – und wenn es turbulent wird, übernehmen wir.

Der Kaufvertrag ist unterschrieben – aber wann bekommen Sie die Schlüssel? Die Regelung des Übergabetermins ist einer der praktisch wichtigsten Punkte im Kaufvertrag.

Kurz gesagt: Am sichersten für beide Seiten ist eine Übergabe einige Werktage, nachdem der Kaufpreis vollständig auf dem Treuhandkonto eingelangt ist – mit einem fixen Spätesttermin und einer Vertragsstrafe, falls die Wohnung nicht rechtzeitig geräumt ist.

Warum nicht einfach ein fixes Datum?

Ein fixes Datum gibt Planungssicherheit für Umzug und Kündigung der alten Wohnung. Das Risiko: Ist der Kaufpreis – etwa wegen Verzögerungen bei der Bank – zu diesem Tag noch nicht beim Treuhänder, müsste der Verkäufer übergeben, ohne gesichert zu sein. Deshalb lehnen Verkäufer reine Fixtermine meist ab.

Die bewährte Lösung: Übergabe nach Erlag beim Treuhänder

Üblich und ausgewogen ist: Übergabe binnen einer bestimmten Frist (z. B. fünf Werktage), nachdem der gesamte Kaufpreis samt Nebenkosten auf dem Treuhandkonto eingelangt ist – spätestens jedoch an einem fixen Datum. Der Verkäufer ist damit abgesichert, weil das Geld beim Treuhänder liegt; der Käufer, weil der Treuhänder den Kaufpreis erst nach seiner Eintragung im Grundbuch auszahlt.

Was mit der Übergabe übergeht

  • Gefahr und Zufall: Ab der Übergabe trägt der Käufer das Risiko für Schäden an der Wohnung.
  • Lasten und Erträge: Betriebskosten, Rücklage und – bei vermieteten Wohnungen – Mieten werden ab dem Übergabetag abgerechnet.
  • Zählerstände für Strom, Gas und Wasser werden abgelesen.

Übergabeprotokoll – unbedingt schriftlich

Halten Sie im Protokoll fest: Datum, Anzahl der Schlüssel, Zählerstände, Zustand der Wohnung, mitverkauftes Inventar und erkennbare Mängel. Machen Sie Fotos. Das Protokoll ist später das wichtigste Beweismittel, wenn es um Mängel oder fehlende Gegenstände geht.

So läuft es ab

01 · VertragÜbergabe-Klausel mit Frist und Spätesttermin vereinbaren.
02 · ZahlungKaufpreis auf das Treuhandkonto überweisen.
03 · BestätigungTreuhänder bestätigt den Eingang des Kaufpreises.
04 · ÜbergabeBesichtigung, Zählerstände, Schlüssel, Protokoll.
05 · GrundbuchEintragung des Käufers, danach Auszahlung an den Verkäufer.

Häufige Fragen

Darf ich schon vor der Grundbuchseintragung einziehen?

Ja, wenn der Kaufvertrag die Übergabe vorher vorsieht – das ist der Regelfall. Abgesichert sind Sie durch die Treuhandschaft.

Was, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig auszieht?

Vereinbaren Sie im Kaufvertrag eine Vertragsstrafe (Pönale) pro Tag der Verspätung. Ohne Vereinbarung müssen Sie den konkreten Schaden nachweisen.

Wer zahlt die Betriebskosten im Übergabemonat?

Üblich ist eine taggenaue Aufteilung ab dem Übergabestichtag; die Jahresabrechnung wird zwischen Käufer und Verkäufer verrechnet.

Mag. Nevena Shotekova-Zöchling, Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin in Wien. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information – keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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