Ich habe von meinen Eltern ein Grundstück in der Türkei geerbt und lebe in Wien. Muss ich hier etwas tun?

Ihr Co-Pilot im Erbrecht
Mag. Nevena Shotekova-Zöchling
Rechtsanwältin in Wien · 16 Jahre juristische Praxis · Erbrecht
Das Grundstück der Eltern hatte den Eltern nie allein gehört.
Das Grundstück des Großvaters
Die Eltern sind vor Jahrzehnten aus einem Dorf in Anatolien nach Wien gekommen. Beide sind in Wien gestorben. Der Sohn ist längst österreichischer Staatsbürger und hat eine Mavi Kart. Er weiß: Im Dorf gibt es das Feld, das sein Vater immer bewirtschaftet hat. „Das gehört jetzt mir.“
Beim Grundbuchamt in der Türkei, dem Tapu, kommt die Überraschung. Das Feld steht nicht auf den Vater. Es steht noch auf den Großvater, der vor über dreißig Jahren gestorben ist. Nach seinem Tod hat niemand das Grundstück übertragen lassen.
Das Grundstück der Eltern hatte den Eltern nie allein gehört.
Damit erbt nicht nur der Sohn. Erben sind alle Nachkommen des Großvaters: Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen, verstreut über die Türkei, Deutschland und die Niederlande. Es braucht Erbbescheinigungen für zwei Erbfälle, erst für den Großvater, dann für die Eltern, und die Unterschriften vieler Verwandter.
Wir haben das von Wien aus koordiniert, auf Türkisch, gemeinsam mit einem Anwalt vor Ort. Der Sohn hat einmal eine Vollmacht beim Generalkonsulat unterschrieben. Am Ende haben sich die Verwandten geeinigt, wer welches Grundstück übernimmt. Das Feld seines Vaters steht heute auf seinen Namen.
Die Lehre: Wer in der Türkei erbt, sollte zuerst ins Grundbuch schauen und nicht in die Familienerinnerung.
Was das Recht sagt
- Türkei: Die Türkei ist nicht in der EU. Für Grundstücke in der Türkei gilt nach türkischem internationalem Privatrecht türkisches Recht, und die Übertragung läuft über türkische Stellen.
- Erbbescheinigung: Für die Eintragung im Grundbuch (Tapu) braucht es eine türkische Erbbescheinigung (veraset ilamı bzw. mirasçılık belgesi), ausgestellt von einem türkischen Notar oder Gericht.
- Alte Eintragungen: Steht ein Grundstück noch auf Großeltern oder noch früheren Generationen, müssen alle Erbfälle nacheinander geklärt werden. Die Zahl der Miterben wächst mit jeder Generation.
- Staatsbürgerschaft: Wer die türkische Staatsbürgerschaft aufgegeben hat und eine Mavi Kart besitzt, ist beim Erben und beim Grundbesitz in der Türkei grundsätzlich türkischen Staatsbürgern gleichgestellt. Für andere Ausländer können Beschränkungen gelten.
- Österreich: Lebten die Eltern zuletzt in Österreich und hatten sie hier Vermögen, läuft dafür ein österreichisches Verlassenschaftsverfahren. Über das Grundstück in der Türkei entscheidet es in der Praxis nicht.
- Urkunden: Österreich und die Türkei sind Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens. Österreichische Urkunden brauchen eine Apostille und eine beglaubigte türkische Übersetzung.
- Steuern: In der Türkei gibt es eine Erbschaftssteuer mit Erklärungsfristen. Österreich hat keine Erbschaftssteuer. Vermieten oder verkaufen Sie das Grundstück später, kann das in Österreich steuerlich relevant sein.
Was Sie jetzt tun sollten
- Einen aktuellen Grundbuchauszug aus der Türkei besorgen. Auf wen ist das Grundstück eingetragen, und zu welchem Anteil?
- Alle Erbfälle klären, die zwischen der Eintragung und heute liegen.
- Eine Vollmacht beim türkischen Generalkonsulat in Wien unterschreiben. Dann muss niemand anreisen.
- Die steuerlichen Fristen in der Türkei im Blick behalten.
Ähnlich, wenn das Haus in Serbien steht: Meine Eltern in Serbien sind gestorben. Ich lebe in Wien und will das Haus dort nicht verlieren. →
Grundstück in der Türkei geerbt?
Wir klären die Lage auf Türkisch und koordinieren alles von Wien aus, gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei in der Türkei. Ersteinschätzung binnen 48 Stunden an Werktagen; das Erstgespräch ist kostenlos. Ihre türkischsprachige Ansprechpartnerin in der Kanzlei: Hatice Kocatas.
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