Immobilienrecht / Errichtung Kauf- und Mietverträge

Der Kauf einer Immobilie ist ein großer Schritt – emotional, finanziell und rechtlich. Als erfahrene Rechtsanwältin in Wien stehe ich Ihnen bei jedem Schritt zur Seite, damit Ihr Kaufvertrag nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch sicher und fair gestaltet ist.

Unsere Pauschalpreise beinhalten, die:

  • Errichtung eines Kaufvertrages,
  • Notarkosten für die Beglaubigung (inklusive)
  • Übernahme der Treuhandschaft und Eröffnung des Treuhandhandkontos,
  • Durchführung der grundbücherlichen Einverleibung,
  • Löschung allfälliger Pfandrechte sowie
  • Koordination mit Ihrer Bank und Eintragung des neuen Pfandrechtes der kreditgebenden Bank,
  • Übernahme der Steuererklärungen hinsichtlich der zu zahlenden Grunderwerbsteuer,
  • Prüfung der Befreiung von der Eintragungsgebühr und der Immobilienertragsteuer sowie gegebenfalls Berechnung und Abfuhr an das Finanzamt,
  • laufende Berichte über den Status der Abwicklung.

Preistabelle für die Errichtung eines Kaufvertrages

Kaufpreis
Honorar
€ 10.000,- bis € 200.000,-
€ 2.000,- plus USt
€ 200.001,- bis € 500.000,-
€ 1,0 % plus USt
€ 510.000 bis € 1.000.000,-
€ 0,75% plus USt
ab € 1.100.000,-
€ 0,5% plus USt

Sobald wir die erforderlichen Unterlagen von Ihnen erhalten haben, garantieren wir Ihnen einen Vertragsentwurf innerhalb von 48 Stunden! (Wochenenden und Feiertage ausgenommen).

Unsere weiteren Leistungen im Überblick

  • Prüfung von Kaufanbot und Vorverträgen
  • Unterstützung bei der Kreditverhandlung mit Ihrer Bank
  • Beratung zu Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr & Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
  • Absicherung bei Wohnungs- oder Hauskauf, Grundstückskauf oder Schenkung
  • Auf Wunsch: Eintragung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes, eines Vorkaufsrechts, Fruchtgenussrechts, Wohnungsgebrauchsrechts, Benutzungsrechts, etc.
  • Begründung von Wohnungseigentum, Servituten, etc.
  • Errichtung und Durchführung von Schenkungsverträgen
  • Durchsetzung Ihrer Rechte im Streitfall vor Gericht

Häufige Fragen – kurz erklärt:

Was kostet ein Kaufvertrag beim Anwalt in Wien?

Bei uns erhalten Sie den gesamten Service aus einer Hand, inklusive der Kosten für die Beglaubigung durch den Notar: Wir bieten Ihnen günstige und transparente Pauschalen und schnelle Abwicklung – keine Überraschungen.

Muss ein Kaufvertrag in Österreich vom Notar errichtet werden?

Nein. In Österreich kann der Kaufvertrag auch von einem Rechtsanwalt errichtet werden – inklusive Treuhand, Vertrag und Grundbuchsantrag. Nur die Unterschrift muss notariell beglaubigt werden. Die Kosten der Beglaubigung durch den Notar sind in unserer Pauschale inkludiert.

Was ist in Ihrem Pauschalpreis alles enthalten?

Unser Honorar umfasst die gesamte Abwicklung des Kaufs Ihrer Immobilie: die Erstellung oder Prüfung des Kaufvertrags, die Beglaubigung durch den Notar, Übernahme der Treuhandschaft über das elektronische Treuhandbuch der RAK Wien, Koordination mit Banken und Grundbuch, Berechnung der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr sowie der Immobilienertragsteuer sowie deren Abfuhr an das Finanzamt und selbstverständlich persönliche Beratung – ohne versteckte Kosten.

Wann bin ich von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) befreit?

Wenn Sie Ihre Immobilie mindestens 2 Jahre durchgehend oder innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre als Hauptwohnsitz genutzt haben und diesen nun aufgeben, kann eine vollständige Befreiung von der ImmoESt und somit vom Verkaufsgewinn möglich sein. Wir prüfen für Sie, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – damit Sie nicht mehr bezahlen als nötig. Die Erklärung beim Finanzamt und gegebenfalls die Abfuhr der ImmoESt erledigen wir für Sie.

Gibt es eine Befreiung von der Eintragungsgebühr für den Erwerb der Immobilie ins Grundbuch?

Ja. Wenn Sie nach dem 31.03.2024 eine Immobilie entgeltlich kaufen und diese als Hauptwohnsitz nutzen, entfällt die Eintragungsgebühr (1,1%) bis € 500.000,- Bemessungsgrundlage. Der Antrag muss bis 30.06.2026 beim Grundbuchsgericht einlangen. Wir prüfen diese Voraussetzungen für Sie und beraten Sie, welche Unterlagen Sie benötigen.

Gibt es eine Befreiung von der Eintragungsgebühr für das Pfandrecht?

Ja. Wenn das Pfandrecht zur Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie für den Hauptwohnsitz aufgenommen wird, ist die Eintragungsgebühr (1,2%) für das Pfandrecht bis € 500.000,- Bemessungsgrundlage ebenfalls bis 30.06.2026 befreit. Wir beraten Sie gerne.

Wie lange dauert die Abwicklung eines Immobilienkaufs?

Wir versprechen Ihnen den Vertragsentwurf innerhalb von 48 Stunden nach Vorlage aller Unterlagen. Die gesamte Abwicklung – inklusive Treuhand & Eintragung ins Grundbuch – erfolgt zügig und termingerecht. Diese hängt selbstverständlich auch von Grundbuchsgericht ab.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kaufanbot und einem Kaufvertrag?

Ein Kaufanbot ist oft schon rechtlich bindend – ohne dass es wie ein „Vertrag“ aussieht. Ein Kaufvertrag hingegen ist der formal ausformulierte Vertrag inkl. Grundbuchklauseln und Treuhandregelung. Beide sollten juristisch geprüft werden.

Ist ein Kaufanbot verbindlich?

Ja! In vielen Fällen ist es ein rechtlich bindender Vertrag. Lassen Sie es daher vorher prüfen.

Was ist eine Aufsandungserklärung?

Ohne sie kein Grundbucheintrag! Wir achten darauf, dass sie korrekt formuliert und ordnungsgemäß unterzeichnet ist.

Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei:

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Persönliche Betreuung mit juristischer und menschlicher Klarheit

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Kurze Reaktionszeiten und flexible Terminvereinbarung

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Erfahrung mit komplexen Verträgen & internationalem Immobilienerwerb

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Langjährige Zusammenarbeit mit Banken, Maklern und Notaren

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