Insolvenzrecht –Strategische Führung in kritischen Situationen

Ihr Co-Pilot im Insolvenzrecht
Mag. Nevena Shotekova-Zöchling
Rechtsanwältin in Wien · 16 Jahre juristische Praxis · Insolvenzrecht · Mitglied von INSOL Europe und ULI
Sie behalten das Steuer und entscheiden. Wir sitzen im Cockpit daneben, kennen Route und Instrumente – und wenn es turbulent wird, übernehmen wir.
Insolvenz – wir kennen das Verfahren von innen.
Als Kanzlei mit Insolvenzverwalterin wissen wir, wie Gerichte, Verwalter und Gläubigerausschüsse entscheiden. Diese Perspektive nutzen wir für Sie.
Das Gläubigerpaket
- Prüfung Ihrer Forderung und Ihrer Sicherheiten
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- Vertretung bei der Prüfungstagsatzung
- Laufende Information über den Verfahrensstand
Sie melden nicht nur an – Sie positionieren sich.
Außerdem: Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Masseverwalters. Für viele Lieferanten und Dienstleister ist es ein Schock, wenn sie erhaltene Zahlungen zurückzahlen sollen. Wir prüfen, ob die Forderung berechtigt ist.
Der Krisen-Check
Bei Zahlungsunfähigkeit ist der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens binnen 60 Tagen. Wer zu spät handelt, haftet persönlich.
- Liquidität und Überschuldung
- Persönliche Haftungsrisiken
- Ihre Optionen: Sanierungsverfahren, Konkursverfahren oder außergerichtliche Lösung
- Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens
Warum die Verwalter-Perspektive zählt
Aus der Tätigkeit als Insolvenzverwalterin wissen wir, welche Argumente im Verfahren tragen – und welche nicht. Sie erhalten eine realistische Einschätzung statt Hoffnung und eine Strategie, die im Verfahren funktioniert.
Häufige Fragen
Muss ich jetzt Insolvenz anmelden?
Das hängt davon ab, ob Zahlungsunfähigkeit oder insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt. Wir prüfen das mit Ihnen – bei laufender Frist kurzfristig.
Was passiert mit meiner Forderung?
Sie muss im Verfahren angemeldet werden. Wie viel Sie erhalten, hängt von der Quote und Ihren Sicherheiten ab. Wir prüfen, wie Sie sich bestmöglich positionieren.
Der Masseverwalter fordert Geld zurück – was nun?
Nicht jede Anfechtung ist berechtigt. Lassen Sie den Anspruch prüfen, bevor Sie zahlen oder Fristen verstreichen.
Hafte ich als Geschäftsführer persönlich?
Das kann der Fall sein, etwa bei verspäteter Antragstellung oder bei nicht abgeführten Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Eine frühe Prüfung begrenzt das Risiko.
Wann muss ein Geschäftsführer Insolvenz anmelden?
Bei Zahlungsunfähigkeit – und bei Kapitalgesellschaften auch bei Überschuldung mit negativer Fortbestehensprognose – ohne schuldhaftes Zögern, spätestens 60 Tage nach Eintritt (§ 69 IO). Wer zu spät anmeldet, riskiert persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen.
Sanierungsverfahren oder Konkurs – was ist der Unterschied?
Im Sanierungsverfahren bleibt das Unternehmen bestehen: Den Gläubigern wird ein Sanierungsplan angeboten – mindestens 20 % Quote binnen zwei Jahren, mit Eigenverwaltung mindestens 30 %. Im Konkurs wird das Unternehmen in der Regel verwertet. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen bleiben.
Wie melde ich eine Forderung im Insolvenzverfahren an?
Schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der in der Ediktsdatei veröffentlichten Anmeldefrist – mit Betrag, Rechtsgrund und Beweismitteln. Eine spätere Anmeldung ist oft noch möglich, kann aber Kosten auslösen. Wir übernehmen Anmeldung und Vertretung bei der Prüfungstagsatzung.
Was ist ein Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs)?
Das Insolvenzverfahren für Privatpersonen. Ziel ist ein Zahlungsplan oder ein Abschöpfungsverfahren; nach dessen Ende – bei einem Tilgungsplan in der Regel nach drei Jahren – kann die Restschuld erlassen werden.
Warum eine Kanzlei mit Insolvenzverwalterin?
Wir kennen Insolvenzverfahren auch aus Sicht der Masseverwaltung: worauf Gerichte und Verwalter achten, welche Zahlungen anfechtbar sind und wo Haftungsfallen liegen. Diese Perspektive setzen wir für Schuldner, Gläubiger und Geschäftsführer ein.
Vertrauliches Erstgespräch
Bei laufenden Fristen kurzfristig.
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