Rot-Weiß-Rot-Karte –
Arbeiten und Leben in Österreich
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist der zentrale Aufenthaltstitel für qualifizierte Personen aus Drittstaaten, die legal in Österreich arbeiten und leben möchten.
Das System ist kriterienbasiert (u. a. Ausbildung, Berufserfahrung, Sprache, Alter) und dadurch planbar, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Überblick & Inhalte
Nutzen Sie den Überblick, um direkt zu den für Sie relevanten Abschnitten zu springen.
I. Welche Rot-Weiß-Rot-Variante passt zu mir?
A) Fachkräfte in Mangelberufen (Punkte-Modell)
Diese Kategorie ist besonders relevant, wenn Ihre Ausbildung in einem Beruf liegt, der als Mangelberuf in Österreich gilt, wie zum Beispiel:
- Ärzte
- diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege
- medizinisch-technische Fachkräfte
- Maschinenbau
- Techniker für Elektrotechnik
- Lokführer
- Dachdecker
- Spengler
- Schweißer
- Fräser
- Tischler
- Kraftfahrzeugmechaniker
- Monteure
- Lohnverrechner
- Köche
- Pädagogen
und weitere
Voraussetzung ist ein konkretes Jobangebot in Österreich und die passenden Nachweise sowie das Erreichen von 55 Mindestpunkten (siehe Punkt XI).
B) Sonstige Schlüsselkräfte (Punkte-Modell + Entgeltgrenze)
Diese Kategorie ist für qualifizierte Personen mit einem Jobangebot außerhalb der Mangelberufsliste besonders relevant.
Mindestpunkte: 55 Punkte (siehe Punkt XI).
Zusätzlich muss der Arbeitgeber die gesetzliche Mindestentgeltgrenze erfüllen (2026: € 3.465 brutto/Monat, zzgl. Sonderzahlungen). Typische Beispiele sind Arbeitskräfte in folgenden Bereichen;
- Software-Entwicklung
- IT-Engineering
- Systemadministration
- IT-Operations
- Data
- Analytics (z. B. Data Analyst)
- Maschinenbau
- Elektrotechnik (Projekt-/Fachrollen)
- Qualitätsmanagement (technisch)
- Logistik
- Supply Chain (qualifiziert)
- Technisches Projektmanagement
- Spezialisten in produzierenden Betrieben (je nach Profil)
C) Besonders Hochqualifizierte (Very highly qualified) und Jobseeker-Visa
Diese Kategorie ist speziell für hochqualifizierte Personen geeignet (Punkte-Modell mit höherer Schwelle).
Mindestpunkte: 70 Punkte (siehe Punkt XI).
Wenn Sie noch kein konkretes Jobangebot haben, besteht die Möglichkeit der Einholung eines sogenannten Jobseeker-Visa (Visum D), welches zu einem Aufenthalt zwecks Arbeitssuche bis zu sechs Monate in Österreich berechtigt.
II. Das Punktesystem – kurz erklärt
Je nach Kategorie werden Punkte u. a. vergeben für: Ausbildung / Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse (Deutsch/Englisch), Alter, ggf. zusätzliche Kriterien (je Kategorie). Wichtig dabei ist, dass es fast immer um die Kombination – nicht um einen einzelnen Punkt geht (siehe zu den Beispielen Punkt XI).
55 Punkte sind typisch für Mangelberufe & sonstige Schlüsselkräfte.
70 Punkte gelten für besonders Hochqualifizierte (inkl. Jobseeker-Visa).
III. Wo kann der Antrag eingebracht werden?
Je nach Ausgangslage gibt es mehrere zulässige Wege:
1) Vor der Einreise – bei der österreichischen Botschaft / dem Konsulat im jeweiligen Land
Wenn Sie sich im Ausland befinden, muss der Antrag in der Regel bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) eingebracht werden.
2) Nach legaler Einreise – in Österreich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde
Wenn Sie legal eingereist sind und sich legal in Österreich aufhalten, kann der Antrag je nach Fall auch in Österreich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde gestellt werden (z. B. in Wien Magistrat 35).
3) Einbringung durch den künftigen Arbeitgeber in Österreich
In vielen Fällen kann auch der künftige Arbeitgeber den Antrag in Österreich bei der zuständigen Behörde einbringen.
Welche Einbringungsstelle im konkreten Fall am sinnvollsten ist, hängt u. a. von diversen Kriterien ab, wie zB Ihrem Aufenthaltsstatus (z. B. visumfrei / Visum D / anderer Aufenthaltstitel), der Kategorie (Mangelberuf, Schlüsselkraft, hochqualifiziert) oder aber das Timing des Arbeitsbeginns.
4) Jobseeker-Visa (Visum D)
Für besonders Hochqualifizierte ohne Jobangebot ist diese Kategorie besonders interessant:
Wenn Sie 70 Punkte erreichen und noch kein konkretes Jobangebot haben, können Sie ein Jobseeker-Visa beantragen. Damit dürfen Sie bis zu sechs Monaten in Österreich bleiben, um vor Ort einen passenden Job zu finden.
Was passiert, wenn Sie in Österreich ein Jobangebot finden?
Sobald Sie innerhalb der Gültigkeit dieses Visums ein qualifiziertes Jobangebot erhalten, können Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte für besonders Hochqualifizierte stellen (je nach Situation im Ausland oder aber vor Ort in Österreich).
IV. Familiennachzug – gemeinsam in Österreich leben
Unter bestimmten Voraussetzungen ist Familiennachzug möglich (z. B. Ehepartner/Partner, minderjährige Kinder).
Typischerweise erforderlich sind u. a.: Nachweise einer geeigneten Wohnung für die ganze Familie, gesicherter Lebensunterhalt, Krankenversicherung, ggf. Sprachvoraussetzungen (je nach Titel/Erstbeantragung).
Wir klären im Rahmen der Beratung, ob ein gemeinsamer Antrag sinnvoll ist oder ein Nachzug zu einem späteren Zeitpunkt strategisch besser passt.
V. Verlängerung der Rot-Weiß-Rot Karte
Wir unterstützen Sie verlässlich und vollständig auch bei der Verlängerung Ihres Aufenthalttitels.
Die rechtzeitige Verlängerung ist entscheidend, um Ihren rechtmäßigen Aufenthalt und Ihre Arbeitsgenehmigung in Österreich ohne Unterbrechung sicherzustellen. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen, bereiten alle erforderlichen Unterlagen gemeinsam mit Ihnen vor und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Wir achten darauf, dass Fristen eingehalten, Formvorschriften korrekt erfüllt sind und mögliche Risiken frühzeitig erkannt werden.
Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, idealerweise einige Monate vor Ablauf Ihrer Rot-Weiß-Rot Karte!
VI. Ersteinschätzung – wenn Sie Ihre Chancen realistisch wissen möchten
Viele Interessenten sind unsicher, ob ihre Qualifikation und Punkte bereits ausreichen oder wie sie ihr Profil richtig einordnen sollen. Was wir in der Ersteinschätzung prüfen:
- passende Kategorie (Mangelberuf / Schlüsselkraft / hochqualifiziert / Jobseeker)
- Punkte-Vorprüfung (55 oder 70 – je nach Kategorie)
- Unterlagenliste & Nachweisstrategie
- sinnvollster Einbringungsweg (Botschaft / Österreich / Arbeitgeber)
- Honorar
Ersteinschätzung ist kostenpflichtig und kostet
€ 1.000,- inkl. USt.
Wenn Sie danach die vollständige Begleitung beauftragen, wird dieses Honorar voll angerechnet.
VII. Unser Ansatz – alles aus einer Hand!
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist kein einzelner Antrag, sondern ein Prozess. Genau deshalb begleiten wir unsere Mandanten nicht punktuell, sondern durchgehend.
Wir bieten ein Gesamtpaket, das weit über die reine Antragstellung hinausgeht:
- Rechtliche Begleitung & Behördenkoordination
- fundierte rechtliche Beratung zu allen Fragen rund um Aufenthalt und Beschäftigung
- laufende Unterstützung im Verfahren
- direkte Koordination in Absprache mit den zuständigen Behörden (insbesondere Magistrat 35 in Wien) klare interne Abläufe und Checklisten
- strukturierte Vorbereitung der Unterlagen
- der Kontaktaufnahme zu potenziellen Arbeitgebern aus unserem eigenen Mandantenkreis (ohne Erfolgs- bzw. Jobgarantie)
- der Orientierung am österreichischen Arbeitsmarkt
- der Immobiliensuche (erste Orientierung, Kontakte, Hinweise)
- Unterstützung bei der Schulsuche bzw Universitätsauswahl für Ihre Kinder
Wir sind täglich mit diesen Verfahren befasst und kennen die Abläufe, Anforderungen und typischen Rückfragen aus der Praxis. Weiters verfügen wir über eigenes spezialisiertes Team von Mitarbeitern, die sich ausschließlich mit Aufenthalts- und Niederlassungsverfahren befassen
Das ermöglicht eine konsequente, gleichbleibend hohe Qualität – auch bei komplexeren Fällen.
VIII. Erfahrung & Erfolgsbilanz
Wir haben bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich abgeschlossen (mehr, als wir zählen könnten!). Ferner verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung im Fremden- und Niederlassungsrecht sowie besonders positive Erfahrungen im Familiennachzug.
Gerade bei Familienverfahren kommt es auf Timing, Strategie und vollständige Unterlagen an – hier zahlt sich Erfahrung besonders aus.
Wir legen großen Wert auf eine professionelle und ehrliche Ersteinschätzung, damit Ihre Chancen realistisch eingeschätzt werden, unnötige Kosten vermieden werden und der richtige Weg für Ihren konkreten Bedarf gewählt wird.
Diese Klarheit zu Beginn spart oft Monate an Zeit.
IX. Österreichische Staatsbürgerschaft
Dadurch, dass wir viele positive Verfahren über die Jahre erledigt haben, konnten wir einige unserer Kunden durch den mühsamen Weg bis zur Erlangung der Staatsbürgerschaft für sich und ihre Familien auch begleiten.
Sollten Sie Interesse an der Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft haben, setzen Sie sich mit uns in Kontakt und wir werden Sie ausführlich diesbezüglich beraten und mit Ihnen gemeinsam den Weg gehen!
X. Erfolgreiche Verfahren aus unserer Praxis:
Beispiel 1: Fachkraft im Mangelberuf (55 Punkte erforderlich)
Profil: Maschinenbautechniker aus China, 34 Jahre; Jobangebot in Österreich liegt vor
Punkte:
- Abgeschlossene einschlägige Ausbildung: 20 Punkte
- Berufserfahrung (6 Jahre): 20 Punkte
- Alter (unter 40): 15 Punkte
- Gesamt: 55 Punkte → Voraussetzungen erfüllt
Beispiel 2: Sonstige Schlüsselkraft (55 Punkte + Entgeltgrenze)
Profil: Software-Entwicklerin aus Brasilien, 29 Jahre; Jobangebot in Wien (€ 4.200 brutto/Monat).
Punkte:
- Hochschulabschluss (IT): 30 Punkte
- Berufserfahrung (4 Jahre): 20 Punkte
- Alter (unter 35): 15 Punkte
- Gesamt: 65 Punkte
Zusätzlich erfüllt: gesetzliche Mindestentgeltgrenze 2026 (€ 3.465 brutto) → Rot-Weiß-Rot-Karte erteilt.
Beispiel 3: Besonders Hochqualifizierte (70 Punkte erforderlich)
Profil: Data Scientist aus Indien, 32 Jahre, noch kein Jobangebot (Jobseeker-Visa)
Punkte:
- Masterabschluss: 30 Punkte
- Berufserfahrung (5 Jahre): 20 Punkte
- Englisch C1: 10 Punkte
- Alter (unter 35): 15 Punkte
- Gesamt: 75 Punkte → Jobseeker-Visa möglich
Beispiel 4: Pflegefachkraft (Mangelberuf)
Profil: Diplomierte Pflegefachkraft aus Argentinien, 38 Jahre, Basis-Deutsch A2, Jobangebot vorhanden
Punkte:
- Ausbildung im Mangelberuf: 30 Punkte
- Berufserfahrung (8 Jahre): 20 Punkte
- Deutschkenntnisse A2: 5 Punkte
- Gesamt: 55 Punkte → Voraussetzungen erfüllt
Beispiel 5: Knapp unter der Schwelle – strategisch lösbar
Profil: Technischer Projektmanager aus Ägypten, 41 Jahre
Punkte:
- Technische Ausbildung: 20 Punkte
- Berufserfahrung (5 Jahre): 20 Punkte
- Alter (über 40): 5 Punkte
- Gesamt: 45 Punkte → noch nicht ausreichend
Mögliche Strategien:
- Deutschkenntnisse A2/B1
- höheres Gehalt (Schlüsselkraft)
- genauere Anerkennung der Ausbildung
Wichtiger Hinweis: Das Punktesystem ist kombinationsbasiert.
In der Praxis kommt es selten auf einen einzelnen Punkt, sondern auf die strategisch richtige Zusammenstellung der Nachweise an.
